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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Aktuelles


Antrag zur „Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung ab 01.01.2023 bei Photovoltaik-Anlagen bis 7 kWp“ (sogenannte 70%-Regel) gemäß EEG 2023

Falls Sie aufgrund der gelockerten Technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, die sog. „70%-Wirkungsleistungsbegrenzung“ aufzuheben, senden Sie uns bitte Ihren Antrag unter Nutzung des nachfolgenden Formulars vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.

Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen

Informationen zur Inbetriebnahme von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen finden Sie unter unserer Seite steckerfertige PV-Anlagen.

Der Ablauf des Inbetriebsetzungsprozesses für steckerfertige Erzeugungsanlagen unterscheidet sich nicht vom Inbetriebsetzungsprozess für herkömmliche Anlagen.


Eigenversorgung und EEG-Umlage

Folgende Ausführungen gelten allein für Stromerzeugungsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2022:

Gemäß § 61 EEG ist die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH berechtigt und verpflichtet, von Letztverbrauchern die EEG-Umlage für die Eigenversorgung zu verlangen.

Um eine ordnungsgemäße Erhebung und Abwicklung der EEG-Umlage auf selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom sicherzustellen, ist der Eigenversorger gemäß §74a EEG selbst zur aktiven Mitwirkung verpflichtet.

Konkret benötigt die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH für alle EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung >30kW und einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2022 sowie für alle sonstigen Stromerzeugungsanlagen (Nicht-EEG-Anlagen) mit einer installierten Leistung >1kW und einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2022 unverzüglich nach Inbetriebnahme der Stromerzeugungseinheit eine Selbstauskunft zur EEG-Umlagepflicht.

Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt etwas an der jeweiligen Anlagen- oder Nutzerkonstellation verändern, wodurch sich Änderungen bei den auf der Selbstauskunft enthaltenen und gemeldeten Positionen ergeben, wird eine neue Selbstauskunft zur EEG-Umlagepflicht benötigt.

Formulare Selbstauskunft:

Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular an:
eeg-umlage@netz-duesseldorf.de

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung


Marktstammdatenregister - neue gesetzliche Meldepflichten für Betreiber von energiewirtschaftlichen Anlagen

Anhand des nachfolgenden Informationsschreibens der Bundesnetzagentur informieren wir Sie über die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR).

Für etwaige Fragen zur Registrierungspflicht sind auf dem Informationsschreiben weiterführende Links sowie Kontaktdaten enthalten.

Informationsschreiben (PDF-Datei)


Planung und Errichtung EEG-Anlage

Planen Sie die Errichtung einer EEG-Anlage oder benötigen Sie Informationen zum Aufbau und zur Wirtschaftlichkeit von EEG-Anlagen im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH? Dann können Sie sich z. B. wenden an:

E-Mail: energieberatung@swd-ag.de
Tel.: (0211) 821 2121

Haben Sie technische Fragen oder benötigen Informationen zum Inbetriebsetzungsprozess? Dann wenden Sie sich bitte an: tb@netz-duesseldorf.de