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Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Anmeldung einer steckfertigen Erzeugungsanlage bis 600VA

Die hier genannte „steckerfertige EEG-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkonkraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende EEG-Anlage.

Die Normenwelt hat sich umfassend mit diesem Thema beschäftigt und weist den Netzbetreibern einen Handlungsrahmen für den Umgang mit steckerfertigen EEG-Anlagen auf. An diesen Regeln und Richtlinien orientiert sich die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH. Bitte beachten Sie, dass der Vertrieb von steckerfertigen EEG-Anlagen oft nicht mit den Bedingungen der einzelnen Netzbetreiber vertraut ist.

Veränderung des Anmeldeverfahrens

Auch steckerfertige EEG-Anlage sind nach Energiewirtschaftsgesetz Energieanlagen und spielen somit im Rahmen der Energiewende eine immer größer werdende Rolle. Mit der Veränderung des Anmeldeverfahrens haben Anlagenbetreiber:innen die Möglichkeit, eine größere Verantwortung zu übernehmen und selbst Akteur:in der Energiewende zu werden. Bitte beachten Sie die Hinweise und Voraussetzungen zur technischen Sicherheit, die mit Einreichung des Anmeldeformulars bestätigt werden.

Bitte lesen Sie aufmerksam die FAQs mit Hinweisen und Voraussetzungen für den Betrieb von steckerfertigen EEG-Anlagen im Netzgebiet Düsseldorf

Allgemeine Informationen zum Umgang mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen finden Sie auf der Seite des VDE https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose und in der folgenden Infobroschüre von Elektro+.

FAQs zu steckerfertigen EEG-Anlagen

Werden steckerfertige EEG-Anlagen in Düsseldorf gefördert?

JA! Auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf können Sie eine Förderung beantragen, hiermit können auch Nebenleistungen wie z.B. die Leistung des Elektrikers finanziert werden.

Bitte beachten Sie Förderbedingungen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Benötigt meine steckerfertige EEG-Anlage einen besonderen Stecker oder reicht ein Schuko-Stecker?

Wir weisen darauf hin, dass der Anschluss der steckerfertigen EEG-Anlage gemäß DIN VDE V 0100-551-1 über eine Steckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1 durch ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen durchgeführt werden sollte.

Sind die steckerfertigen EEG-Anlagen meldepflichtig?

JA! Vor Inbetriebnahme einer steckerfertigen EEG-Anlage besteht gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der VDE Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), eine Anmeldepflicht beim zuständigen Netzbetreiber.

So wie auch bei großen Verbrauchsgeräten (zum Beispiel Durchlauferhitzer) müssen die Netzbetreiber wissen, wo sie in ihrem Netz vorkommen. Das erleichtert und beschleunigt die Ursachensuche, wenn zum Beispiel unzulässige Netzrückwirkungen auftreten und benachbarte Netzkunden Probleme haben.

Zudem muss die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Anmeldung muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, diese Verpflichtung ergibt sich aus dem EEG bzw. der MaStRV.

Kann ich auch eine größere Anlagengröße mit dem Anmeldeformular anmelden?

Nein, das vereinfachte Anmeldeverfahren über das entsprechende Anmeldeformular greift nur für steckerfertige EEG-Anlagen, die eine maximale Einspeiseleistung von 600VA nicht überschreiten.

Die Summe der Modulleistungen einer steckerfertigen EEG-Anlage darf die Wechselrichterleistung nur mit maximal einem Modul überschreiten.

Beispiel:
Modulleistung 280 Wp: 2 x 280 Wp = 560 Wp (erlaubt)
Modulleistung 280 Wp: 3 x 280 Wp = 840 Wp (erlaubt)
Modulleistung 280 Wp: 4 x 280 Wp = 1120 Wp (nicht erlaubt)
Modulleistung 310 Wp: 2 x 310 Wp = 620 Wp (erlaubt)
Modulleistung 310 Wp: 3 x 310 Wp = 930 Wp (nicht erlaubt)
Modulleistung 400 Wp: 2 x 400 Wp = 800 Wp (erlaubt)

Die maximal zulässige Anschlussleistung und maximale Anzahl an Modulen ist außerdem abhängig vom eingesetzten Wechselrichter. Diese Werte können Sie aus dem Datenblatt Ihres Wechselrichters entnehmen.

Wenn Sie eine EEG-Anlage mit einer größeren Modulleistung betreiben wollen, melden Sie die EEG-Anlage bitte über den herkömmlichen Inbetriebsetzungsprozess an.
Inbetriebsetzungsprozess (netz-duesseldorf.de)

Kann ich mehrere steckerfertige EEG-Anlagen betreiben?

Nein, das vereinfachte Anmeldeverfahren über das entsprechende Anmeldeformular greift nur für eine steckerfertige EEG-Anlage, die eine maximale Leistung von 600VA nicht überschreitet. Mit dem Anschluss einer zweiten Anlage, würde die Maximalleistung überschritten werden.

Kann ich eine steckerfertige EEG-Anlage zusätzlich zu meiner Bestands-PV-Anlage betreiben?

Wenn Sie bereits eine PV-Anlage installiert haben, handelt es sich bei der steckerfertigen EEG-Anlage um eine Anlagenerweiterung. Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, von welcher EEG-Anlage der eingespeiste Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung produkziert wurde.

Daher kann bei einer steckerfertigen EEG-Anlage als Anlagenerweiterung nicht das vereinfachte Anmeldeverfahren mittels „Anmeldeformular für steckerfertige EEG-Anlagen“ verwendet werden.

Bitte nutzen Sie in diesem Fall den herkömmlichen Anmeldeprozess einer PV-Anlage.

Weitere Informationen zum Prozess: eeg.netz-duesseldorf.de

Muss die steckerfertige EEG-Anlage Normen erfüllen?

Die steckerfertige EEG-Anlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel DIN VDE AR N 4105:2018-11 und erfüllt beim Anschluss die Schutzziele der DIN VDE V 0100-551-1 und DIN VDE 0140-1. Eine Energieeinspeisesteckdose beispielsweise erfüllt die Schutzziele dieser Norm.

Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat bzw. eine Herstellererklärung zur Konformität nach DIN VDE AR N 4105 kann auf Nachfrage vom Anschlussnutzer vorgelegt werden.

Muss ich meinen Zählerplatz an den heutigen Stand der Technik anpassen und welchen Zähler benötige ich?

Der Anschlussnutzer beabsichtigt, dass die durch die steckerfertige EEG-Anlage erzeugte elektrische Energie vollständig verbraucht und nicht ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.

Da planmäßig keine Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung erfolgt, liegt im Sinne der DIN VDE AR N 4100 keine Nutzungsänderung vor und es ist daher keine Anpassung des Zählerschrankes notwendig.

Unbeabsichtigte eingespeiste Energie wird nicht vergütet und der Anschlussnutzer verzichtet ausdrücklich herauf, dennoch muss eine messtechnische Erfassung erfolgen.

Der vorhandene Zähler muss zu diesem Zweck gegen einen Zweirichtungszähler gewechselt werden.

Welcher Zähler wird benötigt?

Ein Zweirichtungszähler wird benötigt, hierfür gibt es verschiedene Gründe.

  • Der Wichtigste: Wird durch eine steckerfertige EEG-Anlage im Privathaushalt unbeabsichtigt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler rückwärts. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Manipulation von Kilometerzählern im Fahrzeug: Erbrachte Leistung wird unterschlagen. Wie beim Autoverkauf kann dies zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Diese Anzeige würde im Falle der steckerfertigen PV-Anlagen durch den Messstellenbetreiber erfolgen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.
  • Auch ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen, auch erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden.

Erhalte ich eine Vergütung für eingespeisten Strom?

Wenn Sie planen, mit der steckerfertigen EEG-Anlage Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen und hierfür eine Vergütung zu erhalten, ändern Sie ihr Nutzungsverhalten von einer reinen Bezugsanlage auf eine Bezugsanlage mit Einspeisung.

Demzufolge muss ihr Zählerschrank nach der aktuell gültigen Norm VDE AR N 4100 an den heutigen Stand der Technik angepasst werden. Diese Veränderungen sind kostenpflichtig bei einer Elektrofachkraft zu beauftragen.

Bitte nutzen Sie in diesem Fall den herkömmlichen Anmeldeprozess einer PV-Anlage eeg.netz-duesseldorf.deSie erhalten einen Einspeisevertrag und eine Vergütung entsprechend den eingespeisten Strommengen.

Kann ich auf die Einspeisevergütung verzichten?

Der Anschlussnutzer beabsichtigt, dass die durch die steckerfertige EEG-Anlage erzeugte elektrische Energie vollständig verbraucht und nicht ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Da somit planmäßig keine Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung erfolgt, liegt im Sinne der DIN VDE AR N 4100 keine Nutzungsänderung vor und es ist daher keine Anpassung des Zählerschrankes notwendig.

Unbeabsichtigte eingespeiste Energie wird nicht vergütet und der Anschlussnutzer verzichtet ausdrücklich hierauf, dennoch muss eine messtechnische Erfassung erfolgen.

Der vorhandene Zähler muss zu diesem Zweck gegen einen Zweirichtungszähler gewechselt werden.

Was kostet der neue Zweirichtungszähler?

Bereits jetzt sind Ihnen die Kosten für den Zähler in der Regel durch Ihren Stromversorger berechnet worden.

Mit dem Wechsel auf einen neuen digitalen Stromzähler ändert sich der Preis. Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, die von allen grundzuständigen Messstellenbetreibern einzuhalten sind. Daran halten wir uns selbstverständlich.

Im modernen Messstellenbetrieb unterscheidet sich der Preis für einen Einrichtungszähler jedoch nicht vom Zweirichtungszähler.
In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weitergibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag.

Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Muss ich den Betrieb mit dem Hauseigentümer abstimmen?

JA! Der Anschluss und Betrieb einer steckerfertigen EEG-Anlage muss vom Eigentümer genehmigt werden.

Fallen steckerfertige EEG-Anlagen unter das EEG?

JA! Es handelt sich um eine ganz normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat. Damit ist es sogar möglich von der EEG-Einspeisevergütung zu profitieren und damit Geld zu verdienen. Allerdings ist die Menge des eingespeisten und damit vergüteten Stroms voraussichtlich sehr gering. In erster Linie soll der Eigenverbrauch gedeckt werden.

Welches Messkonzept greift bei einer steckerfertigen EEG-Anlage?

Bei einer steckerfertigen EEG-Anlage greift das MK A2.

MK A2