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Ladeinfrastruktur für E-Autos

Die Schritte im Überblick

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Beratung und Prüfung

Damit Sie ihr Elektro-Fahrzeug laden können, müssen zunächst der Hausanschluss, die Zuleitung und die Hausinstallation entsprechend dimensioniert sein. Am besten lassen Sie sich dabei von einem Installationsunternehmen beraten, das in unser Installateursverzeichnis eingetragen ist.

Der Elektroinstallateur prüft die technischen Voraussetzungen in Ihrer Hausanlage, kann Sie über notwendige Änderungen beraten – und ist eine kompetente Schnittstelle zu uns. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen im Ablauf und die technische Durchführbarkeit ist sichergestellt.

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Dimensionierung und Genehmigung

Für eine Ladestation mit einer Ladeleistung ab 12 kW müssen wir eine Genehmigung erteilen. Der Grund dafür ist, dass Sie in diesem Fall künftig mehr Strom aus dem Stromnetz beziehen als bisher. Die Genehmigung können Sie ganz einfach per Formular unter tb@netz-duesseldorf.de beantragen.

Haben wir Ihre Anfrage erhalten, prüfen wir die Übertragungskapazitäten, um Netzausfällen und Störungen vorzubeugen – und teilen Ihnen das Ergebnis schnellstmöglich mit.

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Anmeldung eines Ladepunktes

Ganz unabhängig davon, ob eine Genehmigung notwendig ist: Alle Ladepunkte für E-Autos müssen angemeldet werden, wenn sie eine Leistung von 3,6 kW und mehr erbringen. Dafür nutzen Sie bitte unser Online-Formular.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie installiere ich eine Ladestation für mein E-Fahrzeug?

Um ein Elektro-Fahrzeug mit einer Ladeleistung von 12 kW-22 kW laden zu können, müssen Netzanschluss, Zuleitung und die Hausinstallation entsprechend dimensioniert sein. Der Elektroinstallateur prüft die technischen Voraussetzungen in Ihrer Hausanlage, kann Sie über notwendige Änderungen beraten und tritt als Schnittstelle zur Netzgesellschaft Düsseldorf mbH auf. Dadurch können Verzögerungen im Ablauf vermieden und die technische Durchführbarkeit sichergestellt werden.

Wo melde ich eine Ladestation an?

Bei einer Ladestation mit einer Ladeleistung unter 12 kW ist eine Anmeldung des Ladepunktes erforderlich. Die Anmeldung erfolgt online mit unserem Online-Formular für Ladesäulen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Ab wann benötige ich eine Genehmigung?

Bei einer Ladestation mit einer Ladeleistung über 12 kW ist eine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig. Grund dafür ist der erhöhte Strombezug, der aus dem Stromnetz. Der Netzbetreiber muss die Übertragungskapazität prüfen, um Netzausfällen und Störungen vorzubeugen.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.