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Kundenanlagen

Unter einer Kundenanlage versteht man im weitesten Sinne kundeneigene Energieanlagen, die an ein öffentliches Energienetz angeschlossen sind und Endverbraucher mit Energie versorgen.

In 3 Abs. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Begriff "Kundenanlage" klar definiert. Danach umfasst eine Kundenanlage alle Einrichtungen, die der Abnahme und dem Verbrauch von Energie durch den Letztverbraucher dienen. Dazu gehören insbesondere Anschlussleitungen, Messeinrichtungen, Zähler, Schutz- und Steuereinrichtungen sowie sonstige technische Einrichtungen.

Der Begriff "Kundenanlage" nach § 3 Abs. 24a EnWG bezieht sich im Wesentlichen auf die Anlagen und Komponenten, die für den Transport und die Nutzung der Energie vom Energieversorgungsunternehmen zum Letztverbraucher erforderlich sind. Dies umfasst sowohl Elektrizitäts- als auch Gasanlagen.

Die Definition des Begriffs "Kundenanlage" nach § 3 Abs. 24a EnWG ist von Bedeutung, da das EnWG die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung in Deutschland regelt und unter anderem die Rechte und Pflichten der Energieversorgungsunternehmen und der Letztverbraucher festlegt.

Es ist zu beachten, dass diese Definition spezifisch für Deutschland und das EnWG ist. In anderen Ländern können andere Definitionen und Regelungen für Kundenanlagen gelten.

Häufige Fragen

Warum benötigen wir von Ihnen einen Stromflussplan?

Die meisten Kundenanlagen verfügen über eine eigene Stromerzeugungsanlage, deren Kapazität jedoch nicht ausreicht, um alle Letztverbraucher kontinuierlich mit Strom zu versorgen. Es kann aber auch der umgekehrte Fall eintreten, dass die Erzeugungsanlage mehr Strom erzeugt, als von den Letztverbrauchern der Kundenanlage abgenommen werden kann. Diese Mengen müssen getrennt gemessen werden.

Wenn ein Letztverbraucher in einer Kundenanlage einen eigenen Stromlieferanten wählt und deshalb nicht mehr vom Betreiber der Kundenanlage beliefert wird, muss sein Stromverbrauch vom Zähler an der Übergabestelle zur Kundenanlage abgezogen werden, um eine Doppelzählung zu vermeiden.

Um die oben beschriebenen Mengen der Erzeugung und ggf. einer Einspeisung in das Netz der NGD sowie des Bezugs aus dem Netz der NGD korrekt erfassen zu können, ist ein Stromflussplan erforderlich, aus dem hervorgeht, wo welche Messeinrichtungen für eine korrekte Abrechnung installiert werden müssen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen die Messgeräte erfüllen?

Es können nur Messwerte von gleichartigen Messgeräten voneinander abgezogen werden. Wird z.B. an der Übergabestelle eine Messeinrichtung mit Lastgangmessung eingesetzt, so muss der Zähler des Letztverbrauchers, der nicht mehr vom Kundenanlagenbetreiber beliefert werden will, ebenfalls mit einer Lastgangmessung ausgestattet sein.

Warum soll ich die Vereinbarung zum Betrieb einer Kundenanlage unterschreiben?

Die Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner. Erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Vertragspartner werden die Abrechnungsregeln den neuen Gegebenheiten angepasst.

An wen wende ich mich, wenn ein Letztverbraucher nicht mehr über meine Kundenanlage versorgt werden will?

Sie können uns Ihre Anfrage an folgende Adresse senden: netznutzung@netz-duesseldorf.de.

Bitte geben Sie uns folgende Informationen:

a) Wer ist der Betreiber der Kundenanlage?

b) Wo befindet sich die Übergabestelle der Kundenanlage (Straße und Hausnummer)?

c) Wie lautet die Marktlokation der Übergabestelle? Diese finden Sie auf Ihrer Rechnung.

d) Bitte fügen Sie einen Schaltplan bei, aus dem ersichtlich ist, wie die Anlage aufgebaut ist.

e) Ab wann möchte der Endverbraucher nicht mehr über die Kundenanlage versorgt werden?

Was mache ich, wenn ein Endverbraucher wieder über meine Kundenanlage versorgt werden möchte?

Bitte kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns die Marktlokation des Letztverbrauchers und das Datum mit, ab dem der Endverbraucher wieder über die Kundenanlage versorgt werden möchte. Für die Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte folgende Adresse: netznutzung@netz-duesseldorf.de

Ich beziehe meinen Strom derzeit über eine Kundenanlage, möchte aber in Zukunft meinen Stromlieferanten selbst wählen. An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zunächst an den Betreiber Ihrer Kundenanlage. Er wird sich mit uns in Verbindung setzen und Ihnen Ihre neue Marktlokation mitteilen. Diese Marktlokation teilen Sie dann Ihrem neuen Stromlieferanten mit. Dieser meldet die Marktlokation bei uns an.

Ich möchte wieder über die Kundenanlage beliefert werden. An wen wende ich mich?

Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall zunächst Kontakt mit dem Betreiber Ihrer Kundenanlage auf. Er wird sich mit uns in Verbindung setzen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.