Die Schritte im Überblick (>25kWp)
Anfrage und Netzverträglichkeitsprüfung
Auswahl Messkonzept
Als allererstes sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur für ein Messkonzept entschieden haben. Die Messkonzepte, die bei uns möglich sind, entsprechen den allgemein gültigen Messkonzepten der VBEW.
Netzverträglichkeitsprüfung
Im nächsten Schritt müssen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Zu diesem Zweck brauchen wir einige Informationen zur geplanten Anlage.
Dazu füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur die entsprechenden Dokumente aus und schicken Sie uns an tb@netz-duesseldorf.de.
Zur Bestätigung der technischen Angaben muss Ihr Elektroinstallateur das Dokument "E.2 Datenblatt" mit seinem Firmenstempel versehen.
Info: Bitte drucken Sie die Messkonzepte nicht aus – notieren Sie die entsprechende Nummer des VBEW-Messkonzeptes ganz einfach auf dem "E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen".
Installation der Anlage
Sobald wir Ihnen die Zusage zur Netzeinspeisung („Einspeisezusage“) erteilt haben, haben Sie drei Monate Zeit, um die Anlage errichten zu lassen. Dabei ist es wichtig, dass Sie mit einem Elektroinstallateur zusammenarbeiten, der in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Info: Was die technische Ausführung der Photovoltaikanlage betrifft, müssen die technischen Anforderungen der VDE-Anwendungsregeln und der FNN-Hinweise erfüllt sein.
Zählereinbau, Inbetriebnahme und Montage
Montageauftrag
Damit wir bei Ihnen den entsprechenden Zähler installieren können, müssen Sie uns einen Montageauftrag erteilen. Dazu brauchen wir von Ihnen folgende Dokumente, die spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Einspeisezusage eingereicht werden müssen:
- Einpoliger Stromlaufplan mit Steuer-/Schutz- und Messeinrichtungen
- Lageplan mit Flurstücknummer und Positionierung der EZA
- Konformitätsnachweis/-erklärung Erzeugungseinheit
- Konformitätsnachweis/-erklärung N/A Schutz
- Konformitätsnachweis/-erklärung der Wechselrichter
Bei Speicheranlagen benötigen wir von Ihnen zusätzlich:
- E.3. Datenblatt für Speicher
- Produktbeschreibung Speicher
- Herstellerbescheinigung des Energieflussrichtungssensors
- Konformitätsnachweis/-erklärung Speicher
Diese schicken Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Montageauftrag an tb@netz-duesseldorf.de:
Info: Bitte prüfen Sie, ob und welche technischen Vorgaben Ihre Anlage nach § 9 EEG erfüllen muss.
Fertigmeldung
Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, kann Ihre Anlage durch Ihren Elektroinstallateur fertig gemeldet werden.
Anschließend erhält Ihr Elektroinstallateur das Inbetriebsetzungsprotokoll für Ihre Anlage und es erfolgt eine Freigabe an die Disposition, um einen Zählerwechseltermin mit Ihnen oder Ihrem Installateur zu vereinbaren.
Bitte schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Inbetriebsetzungsprotokoll an tb@netz-duesseldorf.de. Achten Sie hier darauf, dass das eingetragene Inbetriebsetzungsdatum mit dem EEG-Inbetriebsetzungsdatum überein stimmen muss, welches Sie im Marktstammdatenregister angeben.
Zählereinbau und Vorinbetriebnahmeprüfung
Haben wir Ihre Unterlagen erhalten, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um den Zähler einzubauen.
Bei diesem Termin bauen wir nicht nur den entsprechenden Zähler ein, sondern prüfen auch, ob für die Inbetriebnahme der Anlage alles passt („Vorinbetriebnahmeprüfung“).
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre EEG-Anlage innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. (§ 5 Abs. 1 MaStRV). Ihr Zahlungsanspruch gemäß § 52 Abs. 1 EEG erheblich, sollten Sie sich damit verspäten.
Info: Bitte achten Sie bei Ihren Angaben darauf, dass sie mit den Daten im Inbetriebsetzungsprotokoll identisch sind.
Von der Bundesnetzagentur erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung. Diese schicken Sie uns bitte unmittelbar an tb@netz-duesseldorf.de
Weitere Infos finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de und unter www.bundesnetzagentur.de.
Tipp: Sie haben Fragen zur Registrierungspflicht? Im Informationsschreiben der Bundesnetzagentur sind weiterführende Links sowie Kontaktdaten enthalten.
Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten
Jetzt steht der Übermittlung Ihrer abrechnungsrelevanten Daten nichts mehr im Weg. Hierzu bekommen Sie von uns das Dokument „Einspeisung EEG-Anlage“ zugesendet. Bitte senden Sie uns die ersten beiden Seiten dieses Dokuments vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Die restlichen Seiten sind für den Verbleib bei Ihnen bestimmt.
Info: Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der EEG-Vergütung nur möglich ist, wenn wir diese abrechnungsrelevanten Daten von Ihnen zurückerhalten.
Auszahlung der Vergütung
Von nun an melden Sie uns jährlich bis zum 28.02. alle Daten, die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlich sind – insbesondere Ihre Zählerstände. Von ihnen hängt die Höhe Ihrer Vergütung nach EEG ab.
Info: Sollten Sie die Daten zu spät oder gar nicht übermitteln, verlieren Sie leider Ihren Anspruch auf Auszahlung der Einspeisevergütung gemäß § 19 EEG.