FAQ
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Häufige Fragen zum Thema Baustellen
Wo finde ich aktuelle Informationen zu Baustellen?
Aktuelle Informationen zu unseren wichtigsten Baustellen finden Sie ganz einfach in der Baustellenübersicht. Bei weiterführenden Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen über unsere Service Line (0211/821 6389) oder über info@netz-duesseldorf.de gerne zur Verfügung.
Wer ist der richtige Ansprechpartner für die Baustelle vor meiner Tür?
Sollten Sie von einer Baumaßnahme direkt betroffen sein, haben wir Sie im Voraus in Form eines Informationsschreibens benachrichtigt. Auf diesem Schreiben finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner für die Baumaßnahme. Sollten Sie dieses verlegt haben, helfen wir Ihnen gerne über unsere Service Line (0211/821 6389) weiter.
Wieso gibt es so viele Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum?
Unsere Aufgabe ist es, für eine sichere und zuverlässige Energie- und Trinkwasserversorgung zu sorgen. Dies setzt die Instandhaltung und Modernisierung unseres Leitungsnetzes voraus. Haben unsere Leitungen ein entsprechendes Alter erreicht, so ist es notwendig, diese zu erneuern.
Neben unseren Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser und Fernwärme) befinden sich allerdings weitere Leitungsbetreiber (wie z. B. Telekommunikationsanbieter, Städtische Kanalisation) unter den Straßen, die ebenfalls Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen. Hinzu kommen Straßensanierungen und private Baumaßnahmen. Die große Herausforderung besteht darin, alle Maßnahmen der Leitungsbetreiber zeitlich zu koordinieren, um die Beeinträchtigung für Menschen und Umwelt möglichst gering zu halten.
Die Baustelle ist immer noch nicht abgeschlossen oder ruht sehr lange. Woran liegt das?
Alle Baumaßnahmen werden von uns mit größter Sorgfalt geplant. Dennoch gibt es Gründe, die wir nicht beeinflussen können. So stoßen wir immer wieder auf Überraschungen wie z. B. Reste von Kellern und Zisternen, versprengte Gewölbe oder auch Blindgängern aus Kriegszeiten, die beseitigt werden müssen. Darüber hinaus sind die Arbeiten an Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen stark von der Witterung (Frost, Regen, Feuchtigkeit) abhängig.
Warum werden Straßen mehrmals an einer Stelle aufgerissen?
Bei geplanten Baumaßnahmen wird versucht, alle Bauvorhaben der Leitungsbetreiber zu koordinieren, um die Beeinträchtigung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer gering zu halten. Daher ist es durchaus üblich, dass Straßenabschnitte aufgerissen und bis zur vollständigen Fertigstellung provisorisch geschlossen werden. So stellen wir sicher, dass Fahrbahnsperrungen zwischenzeitlich aufgehoben und Rettungswege erhalten bleiben. Auch bei ungeplanten Maßnahmen wie z. B. Störungen und Reparaturen kann es passieren, dass Straßenabschnitte durch Beschädigungen an anderen Versorgungsleitungen erneut aufgerissen werden müssen.
Wie kann ich eine Störung melden?
Unsere Entstörungsdienste erreichen Sie 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Rufnummern für:
Strom (0211) 821 2626,
Gas, Wasser & Fernwärme (0211) 821 6681
öffentliche Beleuchtung (0211) 821 8241.
Wo melde ich mich, wenn die Baustelle nicht ordnungsgemäß hinterlassen wurde?
Nach Beendigung der Maßnahmen werden die Oberflächen wiederhergestellt und sämtliche Materialien entfernt. Sollte dennoch etwas liegen bleiben, würden wir uns über Ihre Nachricht freuen. Wir stehen Ihnen über unsere Service Line (0211/821 6389) oder über info@netz-duesseldorf.de gerne zur Verfügung.
Bei der Baustelle habe ich Sicherheitsbedenken.
Sollten Sie nach der Einrichtung oder beim Betrieb der Baustelle Risiken feststellen oder Sicherheitsbedenken haben, informieren Sie uns bitte unter unserer Service Line (0211/821 6389). Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern.
Häufige Fragen zum Thema Netzanschluss
Allgemein
Wie komme ich zu meinem Netzanschluss?
Über folgende Schritte kommen Sie zu Ihrem Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmeanschlusses:
1. Anfrage zum, Netzanschluss
Den Antrag können Sie ganz einfach über unser Kundenportal erstellen. Somit übermitteln Sie uns die relevanten Informationen für Ihren Netzanschluss. Vorab lesen Sie bitte die Informationen zu den notwendigen Unterlagen und Anträgen.*
2. Angebot
Wir erstellen Ihnen ein Angebot zur Erstellung Ihres Netzanschlusses.
3. Beauftragung
Sie unterzeichnen das Angebot und schicken uns dieses per Post. Gegebenenfalls bitten wir Sie zusätzlich um eine Erklärung zur Baufreiheit (FAQ). Darin bestätigen Sie, ab welcher Kalenderwoche die Voraussetzungen für die Erstellung des Anschlusses (FAQ) gegeben sind. Sobald die Vertragsunterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
4. Festlegung Ziel-Kalenderwoche
Bei Standardanschlüssen vereinbaren wir eine Ziel-Kalenderwoche, ab der die Arbeiten durchgeführt werden sollen.
5. Vor-Ort-Besichtigung
In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen etwa 4 Wochen vor der Ziel-Kalenderwoche einen Vorort-Termin, bei dem wir gemeinsam mit einem Tiefbau-Unternehmen die Verlegung des Anschlusses besprechen. Hier werden dann auch die genauen Termine für die Arbeiten festgelegt.
6. Tiefbau & Montage
In diesem Schritt werden die erforderlichen Gräben ausgehoben, die Leitungen verlegt und die entsprechenden Anschlüsse montiert.
7. Inbetriebsetzung Netzanschluss
Mit dem Einbau der Sicherungen des Wasserzähler und des Gasdruckregler wird der Netzanschluss in Betrieb gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Wasser konsumieren.
8. Montage Stromzähler und Gaszähler
Für die Versorgung mit Strom und Gas müssen noch die Zähler montiert werden. Die Montage muss gesondert beauftragt werden, kann aber in einem Arbeitsschritt mit der Inbetriebsetzung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass sich der gesamte Prozess inklusive Rückfragen auf bis zu drei Monate strecken kann. Sie sollten Ihre Anfrage zum Netzanschluss daher möglichst frühzeitig im Prozess stellen.
Welche Aufgaben kann mein Architekt oder Installateur für mich übernehmen?
Ihr Installateur kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:
- Ermittlung der erforderlichen Leistung (Bedarfe) in der Anfrage zum Netzanschluss im Kundenportal
- Prüfung des Hausanschlussraum (FAQ)
Ihr Architekt kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:
- Bereitstellung eines amtlichen Lageplans (Maßstab 1:250), inklusive Lage des Gebäudes (Angabe der Grenzabstände)
- Bereitstellung eines Grundrissplans, aus dem Lage und Größe des Hausanschlussraums (FAQ) ersichtlich ist
- Baufreiheit (FAQ) koordinieren
- Sie müssen folgende Aufgaben selbst übernehmen:
- Anfrage für Ihren Netzanschluss vervollständigen
- Ggf. Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen
Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH unterschreiben
Gerne können Sie sich im Rahmen der Anschlussanfrage von Ihrem Installateur oder Architekten betreuen oder vertreten lassen. Diese müssen dann allerdings durch Sie bevollmächtigt werden. Die Vollmacht hierüber muss dann mit der Anfrage mit eingereicht werden.
Wann ist ein Vor-Ort-Termin sinnvoll?
Ob ein Vor-Ort-Termin zur Planung Ihres Netzanschlusses nötig ist, wird anhand Ihrer eingereichten Anfrage zum Netzanschluss und der dazu gehörenden Unterlagen geprüft.
Bei Anschlussänderungen oder Umlegungen von Bestandsgebäuden vor der Angebotserstellung ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich.
Sofern ein Vor-Ort-Termin nötig ist, setzt sich ein Mitarbeiter der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH mit Ihnen in Verbindung.
Welche Anschlusskapazität ist die richtige für mich?
Diese Angabe ermittelt Ihr Installateur für Sie. Sie hängt von den Verbrauchsgeräten ab, die in Ihrem Objekt geplant sind. Entscheidend ist hierbei vor allem die Betrachtung, welche Verbraucher zeitgleich betrieben werden (Gleichzeitigkeit).
Wenn Sie einen Netzanschluss für ein Einfamilienhaus benötigen, können Sie sich an folgenden Werten orientieren:
- Strom: 13 kW – Anschlussdimension 1x3x63A
- Wasser: 0,7 Liter/Sekunde
- Gas: 20 kW
Wo endet mein Netzanschluss?
Netzanschluss Strom:
Gemäß der Verordnung NAV endet der Netzanschluss Strom mit den Hausanschlusssicherungen im Hausanschlusskasten.
Netzanschluss Gas und Wasser:
Gemäß den Verordnungen NDAV und AVBWasserV enden die Anschlüsse Gas und Wasser je mit der Hauptabsperreinrichtung. Diese befindet sich in der Regel im Gebäude direkt nach der Gebäudeeinführung im erforderlichen Anschlussraum.
Kann ich einen Netzanschluss vom Nachbarsgrundstück erhalten?
Ja, Sie können einen Netzanschluss vom Nachbargrundstück erhalten. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
1. Zähler müssen in dem Hausanschlussraum vom Nachbarn installiert werden.
2. Die Zugänglichkeit zu den Räumlichkeiten muss mit Ihrem Nachbarn geklärt und im Grundbuch festgeschrieben werden. Beachten Sie, dass bei Änderung der Besitzverhältnisse des Nachbargrundstücks Ihnen der Zutritt zu Ihren Messeinrichtungen verwehrt werden könnte.
Kann mit dem Netzanschluss ein Telekommunikationsanschluss verlegt werden?
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist für die Verlegung der Telekommunikationsanschlüsse nicht verantwortlich. Sie müssen den jeweiligen Telekommunikationsanbieter mit der Anschlusserstellung des Telekommunikationsanschlusses separat beauftragen.
Der jeweilige Betreiber hat die Möglichkeit, sich mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH in Verbindung zu setzen, damit eine Koordinierung stattfinden kann.
Auf Wunsch kann im Rahmen der Hausanschlusserstellung ein Leerrohr für Ihren Telekommunikationsanschluss mit verlegt werden. Hierzu benötigen wir die entsprechende Angabe im Antrag in unserem Kundenportal. Bei Sondernetzanschlüssen im Kundenantrag
Das Leerrohr verläuft von Ihrer Grundstücksgrenze und endet ca. 1 Meter vor Ihrem Haus. Da die Telekommunikationsleitungen durch das Leerrohr gelegt werden können, sind für den Telekommunikationsanschluss im Nachgang lediglich Punktaufgrabungen auf Ihrem Grundstück notwendig.
Preise
Was kostet ein Netzanschluss?
Die Preise für Standardnetzanschlüsse setzen sich aus einer Grundpauschale für den öffentlichen Straßenraum sowie eine Meterpauschale für die Leitungsverlegung auf Privatgrund zusammen. Wird ein Grundstück erstmalig angeschlossen, wird zu den Anschlusskosten noch ein Baukostenzuschuss (FAQ) für die Leistungsbereitstellung aus dem vorgelagerten Netz berechnet.
Netzanschlusspauschalen
Eine Übersicht zu den Kostenpauschalen bei Standardanschlüssen finden Sie in den Netzanschlusspauschalen (PDF). Ob Ihr Netzanschluss als Standardanschluss pauschal abgerechnet werden kann oder individuell kalkuliert werden muss, können Sie bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfragen.
Inbetriebsetzung/Montage der Messeinrichtung
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sowie die Zählerstellung fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
Welche Leistungen beinhaltet das Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH?
Das Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf umfasst
1. Tiefbauarbeiten (sofern erforderlich)
2. Materialien
3. Montage
4. Planung und Dokumentation
Dies entspricht den gesamten Kosten von der Anschlussplanung bis zur Verlegung bis in Ihr Haus.
Im Rahmen der Tiefbauarbeiten stellen wir die Oberfläche im üblichen Rahmen wieder her (Erde, Rasen, Platten o.ä.).
Die Entfernung von Hindernissen, Bepflanzungen oder betonierten Flächen führen wir nicht aus, diese müssen im Vorfeld entfernt werden.
Wer zahlt den Baukostenzuschuss und wie wird er berechnet?
Der Baukostenzuschuss wird fällig bei einem Erstanschluss eines Grundstücks an das Versorgungsnetz und bei Anschlussverstärkungen.
Die Berechnung des Baukostenzuschusses ist ein leistungsabhängiger Kostenanteil für die Bereitstellung Ihrer benötigten Leistung aus dem vorgelagerten Versorgungsnetz.
Gibt es Zuschüsse zum Netzanschluss?
Zuschüsse seitens der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH gibt es nicht.
Kann ich durch Eigenleistungen sparen, z.B. in dem ich die Erdarbeiten selbst mache?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Erdarbeiten auf privatem Grund zu übernehmen. Eigenleistungen werden in unserem Angebot berücksichtigt.
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Tiefbauarbeiten nach den Vorgaben der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfolgen müssen. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt für bauseitigen Tiefbau sowie die Richtlinien der DIN4124.
Kann es teurer werden als im Angebot beschrieben?
Die Anschlusserstellung bieten wir Ihnen grundsätzlich zum Festpreis an. Unvorhersehbare Mehrkosten, (z. B. durch behördliche Auflagen, Aufnahme und Entsorgung von belasteten Böden, Hindernisse, Betonfundamenten) behalten wir uns vor zusätzlich zu berechnen.
Wann erhalte ich die Abrechnung?
Die Rechnungsstellung der Anschlusskosten erfolgt nach Anschlusserstellung.
Gegebenenfalls ist ebenfalls eine Anzahlung der Anschlusskosten zu leisten. Falls eine Anzahlung nötig ist, wird diese im Angebot entsprechend aufgeführt.
Sofern ein Baukostenzuschuss erforderlich ist, wird die bestellte Leistung unmittelbar nach Beauftragung vorgehalten. Daher erfolgt die Rechnungsstellung bereits nach Beauftragung.
Anschlussanfrage
Welche Unterlagen und Formulare muss ich einreichen?
Antrag
- Den Antrag können Sie ganz einfach über unser Kundenportal erstellen*.
- Bei Fragen können Sie uns gerne über die Nachrichtenfunktion im Kundenportal oder über die Kontaktdaten kontaktieren.
Leistungswerte
- Angabe der Gesamtleistung in kW für Gas und Strom
- benötigte Mengen für Wasser nach DIN1988-300 (Summendurchfluss Liter/Sekunde und Spitzendurchfluss Liter/Sekunde)
Pläne
- amtlicher Lageplan (Maßstab 1:250)
- Einen bemaßten Kellergrundriss mit Angabe des Hausanschlussraumes und mit Kennzeichnung der gewünschten Einführungsstelle, um die Lage und Größe des Hausanschlussraums prüfen zu können
Eine Übersicht dazu, welche Angaben und Aufgaben Ihr Architekt oder Installateur übernehmen kann, finden Sie hier (FAQ).
Vollmachten
- Wir benötigen eine Vollmacht, wenn
- Sie durch Dritte (z.B. eine Hausverwaltung) vertreten werden oder
- in Vertretung einer Eigentümergemeinschaft unterzeichnen.
Welche Leistungswerte muss ich beim Antrag angeben?
Bei Neuanschluss Strom:
- Gesamtleistung in kW
- benötigte Netzanschlussdimension
Bei Anschlussänderung Strom:
- aktuell vorhandener Netzanschluss und benötigte Netzanschlussdimension
- Gesamtleistung in kW
Bei Gas:´
- Gesamtleistung in kW
Bei Wasser:
- Spitzendurchfluss Liter/Sekunde
- Summendurchfluss Liter/Sekunde
Was ist ein Hausanschlussraum und welche Andorderungen muss er erfüllen?
Der Hausanschlussraum ist der Raum, in dem sich die Netzanschlüsse und Messeinrichtungen befinden.
- Nach der DIN 18012 (Hausanschlussräume– Allgemeine Planungsgrundlagen) sind in Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten die Anschlussleitungen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung in einem Hausanschlussraum unterzubringen.
- Die Größe des Hausanschlussraumes richtet sich nach den zu installierenden Anschlusseinrichtungen. Die Mindestgröße des Hausanschlussraums ist 2 Meter lang, 1,8 m breit und 2 Meter hoch.
Der Hausanschlussraum muss u. a. folgende Anforderungen erfüllen:
- Raum liegt straßenseitig
- Raum ist abschließbar
- Raum ist frostfrei
- kein Durchgangsraum
- ist ausreichend beleuchtet
- muss an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Leitungen geführt werden
- Brandschutztüre von außen mit Schild „Hausanschlussraum“
- Detaillierte Anforderungen und Sicherheitsvorschriften finden Sie in der DIN18012
Wenn Sie keinen Hausanschlussraum haben:
Ist kein Hausanschlussraum vorhanden, können die Netzanschlüsse auch direkt an der Grundstücksgrenze in Übergabebauwerken errichtet werden.
Muss ich in meinem Antrag einen Elektriker / Installateur angeben?
Neuanschlüssen
Ihr Installateur ist für die Leistungsbedarfsermittlung und den Aufbau der Hausinstallation verantwortlich. Wir bitten Sie um Angabe des Installateurs, damit für technische Rückfragen direkt mit ihm besprechen können.
Anschlussänderungen
Für eine Anschlussverstärkung benötigen wir die neuen Leistungsangaben Ihres Installationsbetriebes, der sich für die Daten durch Unterschrift und Stempel auf der Kundenanfrage verantwortlich zeigt.
Zählersetzung
Die Inbetriebsetzung und Zählerstellung kann nur durch ein ins Installateursverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen über das jeweilige Formular „Inbetriebsetzungsauftrag“ beauftragt werden.
Was muss ich als Hausverwaltung, Wohnungeigentümer- oder Erbengemeinschaft beachten?
Werden Sie (z. B. eine Eigentümergemeinschaft) durch Dritte (z. B. eine Hausverwaltung) vertreten, so benötigen wir eine Vollmacht hierüber von Ihnen.
Wann brauche ich die Zustimmung des Grundstückeigentümers?
Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn Sie einen Neuanschluss oder eine Netzanschlussänderung beantragen (§ 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Auf dem Formular muss der Grundstückseigentümer aufgeführt werden und ebenfalls wie Sie die Anfrage unterschreiben.
Zeitlicher Ablauf
Ab wann sollte ich meine Anschlussanfragen einreichen?
Reichen Sie Ihre Anfrage rechtzeitigbei uns ein. Die aktuellen Vorlaufzeiten finden Sie hier. Falls es offene Fragen hinsichtlich der Räumlichkeiten oder Ihres Leistungsbedarfs gibt, lässt sich dies frühzeitig am besten besprechen und klären.
Wann und wie bekomme ich ein Angebot und wie lange ist es gültig?
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten Sie zeitnah ein Angebot. Hier finden Sie unsere Vorlaufzeiten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Angebotserstellung in vielen Fällen aufgrund von unvollständigen oder unklaren Unterlagen verzögert. Um den Prozess zu beschleunigen, lesen Sie bitte auf jeden Fall unsere Informationen zur Beantragung eines Netzanschlusses.
Angebote sind grundsätzlich 3 Monate gültig.
Anschlussvoraussetzungen: Ab wann kann der Netzanschluss erstellt werden?
Ihr Netzanschluss kann erstellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Freie Trassen für die Verlegung
Die Leitungstrasse ist zu einer Seite mit mindestens 3 Metern, zur anderen Seite mit einem Meter frei, zzgl. einem Meter für den Graben.
Fertiggestellte Kanal- und Regenentwässerung
Bei einer späteren Verlegung von Abwasserleitungen können Anschlussleitungen beschädigt werden.
Abgebaute oder abgefangene Gerüste
Das Gerüst ist zum entsprechenden Termin vollständig abgebaut. Falls das Gerüst noch steht, ist eine Abfangung mit einem freien Arbeitsbereich von mindestens 3,5 Meter sowie einer Arbeitshöhe von 2,5 Meter vorhanden.
Fertiger Rohbau mit Treppe und Bedachung
Um die Anschlüsse erstellen zu können, muss das Gebäude, insbesondere der Anschlussraum trocken und gegen eindringendes Wasser z. B. Regen geschützt sein. Des Weiteren betreten wir den Keller mit schwerem Gerät, ein Zugang über eine Leiter reicht hierzu nicht aus.
Abschließbarer Hausanschlussraum
Vandalismus an den Anschlüssen ist gefährlich. Um die Installationen und Sie selbst gegen Manipulation zu schützen, muss der Hausanschlussraum trocken und abschließbar sein. Wenn das Gebäude bereits mit Fenstern und Türen verschlossen ist, muss der Hausanschlussraum nicht gesondert verschlossen werden.
Fertiggestellte Geländehöhe
Die Geländehöhe (Bodenoberfläche) ist fertiggestellt und wird nicht mehr verändert.
Haltestellen
Liegen Haltstellen im Umfeld der Maßnahme, müssen wir uns mit der Rheinbahn abstimmen und Genehmigungen einholen. Dies kann ggf. bis zu 6 Monaten dauern.
Eine Übersicht aller Voraussetzungen finden Sie in der Erklärung zur Baufreiheit.
Bei Verstärkungen oder Anschlüssen mit kundenseitigem Tiefbau müssen zudem weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Übersichten dazu finden Sie hier:
Wozu muss ich eine Erklärung zur Baufreiheit einreichen?
Um die notwendigen Kapazitäten für die Erstellung Ihres Anschlusses verbindlich reservieren zu können, müssen wir wissen, ab wann auf Ihrer Baustelle die Voraussetzungen für die Anschlusserstellung vorliegen. Dies zeigen Sie uns mit der Erklärung der Baufreiheit (PDF) an.
Bei fehlender Baufreiheit muss Ihre Anschlusserstellung neu geplant werden. Dies führt zu erheblichen Zeitverzögerungen sowie ggf. auch zu Mehrkosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Sie sollten daher im Gespräch mit Ihrem Architekten auf eine verlässliche Aussage zu Baufreiheit bestehen.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Anschluss erhalte?
Unsere Vorlaufzeiten für die Erstellung eines Hausanschlusses finden Sie auf unserer Übersicht.
Bitte beachten Sie, dass je nach Situation vor Ort (z. B. im Bereich von Haltestellen) besondere Genehmigungen von uns bei der Stadt eingeholt werden müssen. In diesen Fällen kann sich die Anschlusserstellung verlängern.
Bitte beachten Sie, dass nach der Anschlusserstellung noch die Anschlüsse in Betrieb genommen und Zähler montiert werden müssen. Die Montage der Messeinrichtung ist gesondert zu beauftragen, siehe Informationen zur Montage der Messeinrichtung.
Wer kann mir den konkreten Bautermin sagen?
Etwa 4 Wochen vor der Ziel-Kalenderwoche findet in der Regel ein Ortstermin mit unserem Baubeauftragten statt. Nach diesem Termin wird das konkrete Datum für die Arbeiten festgelegt.
Häufige Fragen zum Thema Trennung
Was muss ich vor einem Gebäudeabriss tun?
Bevor ein Gebäudeabriss erfolgen kann, ist der Ausbau der Messeinrichtungen sowie die Abtrennung der vorhandenen Versorgungsanschlüsse durch den Netzbetreiber erforderlich.
Die Leitungstrennung dürfen Sie nicht selbst durchführen. Diese erfolgt in Düsseldorf ausschließlich durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH.
Wenn Sie eine Leitungstrennung planen (z. B. bei einem Hausabriss), wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Angaben u. a. der Lage des Objektes unter den angegebenen Kontaktdaten an uns. Die Trennung bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH muss unabhängig von Ihrer Abrissgenehmigung des Bauamtes beauftragt werden.
Wie lange dauert es, bis der Anschluss getrennt ist?
Bitte beachten Sie, dass sich die beschriebenen Zeitangaben auf Std.-Hausanschlüsse bezieht.
Zwischen Ihrer initialen Anfrage und der Trennung eines Anschlusses können 5 Monate vergehen. In dieser Zeit werden folgende Schritte durchführt:
- Anfrage auf Trennung
- Angebot durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH und Beauftragung
- Durchführung der Arbeiten
Siehe auch Überblick Trennungsprozess.
Was kostet eine Anschlusstrennung?
Die Preise für eine Anschlusstrennung hängen davon ab, wie viele Medien getrennt werden müssen, ob für die Trennung Tiefbauarbeiten erforderlich sind und ob auf dem betreffenden Grundstück anschließend wieder ein Anschluss erstellt werden soll. Den genauen Preis schicken wir Ihnen nach Ihrer Trennungsanfrage mit unserem Angebot.
Häufige Fragen zum Thema Baustrom
Wie bekomme ich Baustrom?
Je nach Bedarf und Vor-Ort-Gegebenheiten kann Ihr Baustromanschluss mit oder ohne Tiefbau erstellt werden. Abhängig davon unterscheiden sich die einzureichenden Dokumente und Kosten. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zum Antrag von Baustrom.
Wie bekomme ich Bauwasser?
Bauwasser können Sie meistens durch Nutzung eines Standrohres erhalten, also ohne Tiefbauarbeiten. Siehe Informationen zum Antrag von Bauwasser. Standrohre werden von Netzgesellschaft Düsseldorf mbH vermietet, siehe Informationen zu Standrohren.
Alternativ können wir Ihnen einen Bauwasseranschluss erstellen. Der Schacht ist hierbei an der Grundstücksgrenze bauseits zu erstellen, muss den Maßen 1,20 m x 1,20 m und 1 m Tiefe entsprechen und mindestens mit einem Holzverschlag gesichert sein. Ein Schacht aus Betonringen ist hierfür nicht geeignet. Während der gesamten Nutzungszeit muss eine stete Nutzung gewährleistet sein, um Stagnationseffekte zu vermeiden.
Welche Unterlagen und Anträge muss ich einreichen?
Wie schnell erhalte ich mein Baustrom / Bauwasser?
Baustrom ohne Tiefbau:
- Zur Erstellung eines Baustromanschlusses ohne Tiefbauarbeiten benötigen wir einen Vorlauf von 5 Werktagen.
Baustrom mit Tiefbau:
- Die Vorlaufzeit eines Baustromanschlusses vom Versorgungsnetz (mit Tiefbauarbeiten) entsprechenden denen für einen Standardneuanschluss, siehe Informationen Neuanschlüssen.
Bauwasser über Standrohr (ohne Tiefbau)
- Ein Standrohr für die Wasserversorgung können Sie ohne Vorlaufzeit bei uns mieten, siehe Informationen zur Standrohrmiete.
Bauwasser mit Tiefbau:
- Die Vorlaufzeit eines temporären Wasseranschlusses in einem Bauwasserschacht (mit Tiefbauarbeiten) entsprechenden denen für einen Standardneuanschluss, siehe Informationen Neuanschlüssen.
Was kosten Baustrom- und Bauwasseranschlüsse?
Die Kosten für Baustrom- und Bauwasseranschlüsse finden Sie in unseren Preisinformationen.
Wo bekomme ich ein Standrohr?
Standrohre können Sie bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH mieten, siehe Informationen zur Standrohrmiete.
Häufige Fragen zum Thema Messeinrichtungen
Bei wem bzw. wie beantrage ich die Montage der Messeinrichtung?
Die Montage der Messeinrichtung muss durch einen Installateur beantragt werden, der im Installationsverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Informationen zum Antrag finden Sie unter unseren Informationen zur Montage der Messeinrichtung
Wo finde ich den Antrag zur Montage der Messeinrichtung?
Den Antrag zur Montage finden Sie in unserem Download-Center.
Wo kann ich meine Messeinrichtung ummelden?
Ihre Messeinrichtung können Sie in unserem Call Center ummelden: (0211) 821 6389
Wie kann ich meine vorhandene Messeinrichtung ausbauen lassen?
Die Kündigung der Messeinrichtung muss durch den Anschlussnutzer oder den Gebäudeeigentümer erfolgen. Bitte schicken Sie Kündigung schriftlich an info@netz-duesseldorf.de
Häufige Fragen zum Thema Zähler
Warum werden neue Zähler verbaut?
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (kurz: Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende schreibt sie vor. Insbesondere der immer höher werdende Anteil wetterabhängiger Energiequellen erfordert eine Stabilisierung des Stromnetzes durch eine bessere Informationsgrundlage.
Was ist der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem?
Moderne Messeinrichtungen erfassen den Stromverbrauch digital und können auch Verbrauchswerte für bestimmte Zeiträume darstellen.
Dank eines Zusatzmoduls des Smart-Meter-Gateways können intelligente Messsysteme die Informationen zusätzlich an Netzbetreiber, Energieversorger oder weitere externe Marktteilnehmer besonders sicher übermitteln und so „kommunizieren“.
Wer bekommt welchen Zähler?
Alle Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch unter 6.000 kWh oder deren Stromerzeugung unter 7 kW liegen, bekommen zunächst grundsätzlich eine moderne Messeinrichtung. Auf Wunsch des Netzbetreibers können jedoch auch hier vorzeitig Messstellen mit einem iMSys ausgerüstet werden.
Darüber hinaus kann auch auf Kundenwunsch oder durch Meldung des jeweiligen Stromlieferanten ein intelligentes Messsystem für einen einmaligen Preis von 30€ verbaut werden. Hier geht´s zur Anfrage.
Alle Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch über 6.000 kWh oder deren Stromerzeugung über 7 kW liegen, erhalten ein intelligentes Messsystem
Einschränkung: Bei allen Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch über 100.000kWh liegt oder deren Stromerzeugung über 100 kW liegt, sind derzeit keine intelligenten Messsysteme verfügbar.
Welche Vorteile habe ich durch die neuen Zähler?
- Mein Verbrauchsverhalten kann ich deutlich transparenter gestalten
- Einsparpotenziale rund um den Stromverbrauch werden erkennbar
- Bei intelligenten Messsystemen: Ein Ablesen des Zählers vor Ort ist nicht mehr notwendig und weitere Funktionen, z. B. Visualisierung meiner aktuellen Verbrauchswerte im Kundenportal werden ermöglicht.
- Dynamische (Strom-)Tarife bieten starke Einsparpotentiale
- Ich werde zu einem aktiven Teil der Energiewende
Wann werde ich über den Einbau eines neuen Zählers informiert?
Eine Information wird Ihnen mindestens drei Monate vor Umbau zugehen. Den genauen Termin für Ihren Zählertausch nennen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme.
Was kostet der Einbau der neuen Zähler?
Bereits jetzt sind Ihnen die Kosten für den Zähler in der Regel durch Ihren Stromversorger berechnet worden.
Mit dem Wechsel auf einen neuen digitalen Stromzähler ändert sich der Preis. Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, die von allen grundzuständigen Messstellenbetreibern einzuhalten sind. Die Preisobergrenzen sind im Preisblatt für den Messstellenbetrieb einzusehen.
In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weitergibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Lediglich bei einem vorzeitigen Einbau von intelligenten Messsystemen auf Kundenwunsch fallen einmalige Zusatzkosten in Höhe von 30,- € (ab dem 01.01.2025 einmalig 100,- €) an.
Wie kann ich den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) anfragen?
Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular.
Häufige Fragen zum Thema Rundsteuertechnik
Was ist Rundsteuerung? Was wird damit gemacht?
Traditionell erfolgt die Rundsteuerung mittels Signalen, die über das Stromnetz übertragen werden. Der Rundsteuerempfänger empfängt diese Signale, verarbeitet sie und führt letztlich Schalthandlungen an Beleuchtungsanlagen, Nachtstromspeichern oder beim Einspeisemanagement großer Photovoltaikanlagen durch.
Welche Stadtteile sind von der Umstellung betroffen?
In der ersten Phase erfolgte die Umrüstung im Düsseldorfer Süden (Benrath, Garath, Hassels, Hellerhof, Himmelgeist, Holthausen, Itter, Reisholz, Urdenbach, Wersten). In der noch bis Herbst 2018 andauernden zweiten Phase finden die Umbauarbeiten im Düsseldorfer Osten (Gerresheim, Ludenberg, Knitthkuhl, Hubbelrath, Flingern-Nord, Vennhausen) statt.
Wo finde ich meinen Rundsteuerempfänger?
Rundsteuerempfänger sind meistens im Zählerschrank verbaut. Vereinzelt befinden sie sich auch im Hausanschlussraum. Bilder zu den Rundsteuerempfängern finden Sie unter "Aktuelle Rundsteuerempfänger".
Wer ist von der Umbaumaßnahme betroffen? Was kostet es?
Alle Kunden, die einen Rundsteuerempfänger der NGD eingebaut haben. Anwendungsbereiche dieser Rundsteuerempfänger sind Nachtstromspeicher, Tarifumschaltungen oder das Einspeisemanagement großer Photovoltaikanlagen. Die Kosten hierfür trägt die NGD. Bei privat verbauten Rundsteuerempfängern erfolgt der Austausch nicht durch die NGD.
Wann wird der Umbau bei mir starten?
Die NGD wird betroffene Eigentümer und Mieter frühzeitig informieren und entsprechend Termine mit Ihnen vereinbaren.
Was für Konsequenzen ergeben sich aus der Umstellung?
Für Kunden, bei denen die Umrüstung durch die NGD erfolgt, ergeben sich keine Veränderungen der Funktionalität. Alle anderen privat verbauten Rundsteuerempfänger, die nicht durch die NGD ausgetauscht werden, verlieren ihre Funktion mit der Umstellung der Rundsteuertechnik.
(Ab Q2/2017)
Wer wird den Umbau durchführen?
Die Umbaumaßnahmen für die auszutauschenden Rundsteuerempfänger erfolgen durch Mitarbeiter der NGD. Die Mitarbeiter können sich ausweisen.
Welche Alternativen gibt es für privat verbaute Rundsteuerempfänger?
Über den örtlichen Elektrofach- bzw. -großhandel können Sie diese Geräte beziehen und sich weiterführende Informationen einholen.
Häufige Fragen zum Thema Redispatch
Welche Anlagen sind von Redispatch 2.0 betroffen?
Die Regelungen gelten für sämtliche Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW. Maßgeblich für die Leistungsgrenze von 100 kW sind die gesetzlichen Begriffsdefinitionen in den einschlägigen Vorschriften (z.B. EEG und KWKG).
Netzersatzanlagen, die ausschließlich für die Eigenversorgung vorgesehen sind, müssen nach aktueller Leseart der Festlegungen nicht am laufenden Prozess teilnehmen. Auch für diese gilt jedoch die Verpflichtung zur Stammdatenlieferung.
Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sind derzeit noch nicht standardmäßig zur Teilnahme verpflichtet. Netzbetreiber können diese bei Bedarf jedoch ebenfalls einbeziehen.
Welche gesetzlichen Grundlagen und Pflichten bestehen?
Auszug aus dem Musteranschreiben des BDEW:
Stromnetzbetreiber sind nach dem EnWG verpflichtet, für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz zu sorgen. Für die Sicherheit der Netzstabilität und zur Vermeidung von Netzengpässen werden Redispatch-Maßnahmen durchgeführt. Ziel des neuen Redispatch (Redispatch 2.0) ist die Optimierung des Netzengpassmanagements und Reduzierung der volkswirtschaftlichen Kosten angesichts einer signifikant steigenden Anzahl an neuen dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugungseinheiten. Gemäß § 12 Absatz 4 EnWG sind Betreiber von Erzeugungsanlagen, von Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie sowie Großhändler oder Lieferanten von Energie gesetzlich dazu verpflichtet, den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen auf deren Verlangen unverzüglich die Informationen einschließlich etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereitzustellen, die unter anderem notwendig sind, damit die Elektrizitätsversorgungsnetze sicher und zuverlässig betrieben werden können.
Mit Blick auf den Redispatch 2.0 sind die Regelungen des am 13. Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) maßgeblich. Danach werden mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 die bisherigen Regelungen zum Einspeisemanagement (§ 13 Abs. 2 EnWG i. V. m. §§ 14, 15 EEG, für KWK-Anlagen i. V. m. § 3 Abs. 1 S.3 KWKG) von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Konkret bedeutet dies, dass ab diesem Zeitpunkt alle EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden müssen. Weitere Konkretisierungen ergeben sich durch bestehende Festlegungen der Bundesnetzagentur beziehungsweise durch zeitnah erwartete Veröffentlichungen weiterer Festlegungen der Behörde.
Wie erfolgt die Kommunikation und wo finde ich weiterführende Informationen?
Zum Austausch von Informationen zwischen Einsatzverantwortlichen und Netzbetreibern wurde im Rahmen eines Kooperationsprojektes aus diversen deutschen Netzbetreibern eine Plattform entwickelt, welche die Kommunikationsprozesse als Single-Point-Of-Contact abwickeln soll. Es handelt sich hierbei um die RAIDA-Plattform, die durch Connect+ entwickelt und betrieben wird. Die Plattform ist in zwei Bereiche geteilt. Zum einen das Postverteilkonzept (PVK) und zum anderen das Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK).
Das PVK dient zum Informationsaustausch zwischen EIV und Netzbetreibern. Entsprechend ist es erforderlich, dass Sie (sollten Sie die Funktion des EIV übernehmen) oder ihr Einsatzverantwortlicher eine Anbindung aufbauen.
Detailinformationen zu den Identifikatoren für den Datenaustausch werden Sie von uns schnellstmöglich erhalten.
Nähere Informationen zur RAIDA-Plattform entnehmen Sie bitte der entsprechenden Website: www.netz-connectplus.de
Welche wesentlichen Aufgaben habe ich als Anlagenbetreiber zu erfüllen?
Zunächst einmal sind Sie als Anlagenbetreiber für die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen im Kontext Redispatch 2.0 verantwortlich, die sich auf Erzeugungsanlagen beziehen. Es steht Ihnen jedoch frei, für die operativen Aufgaben an einen sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) zu beauftragen. Für den Betrieb einer technischen Ressource (beispielsweise die Abstimmung von Ausfallarbeiten im Fall von Abregelungen) kann außerdem ein Betreiber (BTR) benannt werden.
Sie sollten von uns bereits ein Schreiben zum Thema Redispatch2.0 erhalten haben, indem Sie aufgefordert wurden, uns die Kontaktdaten ihres EIV und BTR mitzuteilen. Sollte Sie dieses Schreiben nicht erreicht haben, kontaktieren Sie uns bitte!
Definition Einsatzverantwortlicher (EIV):
Der Einsatzverantwortliche ist verantwortlich für den Einsatz von steuerbaren Ressourcen (SR). Er ist außerdem verantwortlich für die Übermittlung von Stamm- und Plandaten der SR. Diese Marktrolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt.
Definition Betreiber der technischen Ressource (BTR):
Der Betreiber einer technischen Ressource ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von technischen Ressourcen. Diese Marktrolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt.
Sind Änderungen an der Erzeugungsanlage durch mich als Anlagenbetreiber für Redispatch 2.0 vorzunehmen?
Zurzeit sind noch einige Fragen zur Umsetzung des Redispatch 2.0 in Klärung, die u. a. Auswirkungen auf die Anforderungen an die Fernwirkankopplung inkl. Datenbereitstellung und Regelung haben, sodass derzeit keine endgültigen Aussagen getroffen werden kann. Mit konkreten Anforderungen kommen wir nach Festlegung aller relevanten Rahmenbedingungen auf Sie zu.
Häufige Fragen zum Thema Erdgasumstellung
Hintergrund
Was sind L- und H-Gas?
- In Deutschland gibt es zwei verschiedene „Arten“ von Erdgas, L- und H-Gas
- Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt
- Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low“ (niedrig), „H-“ steht für „high“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³)
- L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert
Was bedeutet „Erdgasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?
- Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Das Versorgungsgebiet Düsseldorf wird mit dem sogenannten L-Gas versorgt
- Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
- Diese Quellen stehen aber in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich
- Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen
- Diese müssen auf die jeweilige Erdgasqualität eingestellt werden
Wann soll die Erdgasumstellung im Versorgungsgebiet Düsseldorf durchgeführt werden?
Das Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist in verschiedene Anpassungsgebiete unterteilt (siehe Karte). Die Erfassung der Gasgeräte im ersten Anpassungsgebiet wird im 3. Quartal 2019 stattfinden, gefolgt von der Anpassung ab dem 1. Quartal 2020 und der Umstellung auf H-Gas im Jahr 2021.
Ist Düsseldorf die einzige Region, die angepasst wird?
Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt
Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen
Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 5,5 Mio. Gasgeräte anzupassen
Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt
L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts
Ablauf
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
- Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten
- Dies sind Lichtbildausweise, die vor Ort zu zeigen sind und Legitimationsschreiben bzw. PIN-Nummer, die ebenfalls vor Ort genannt werden müssen
- Bei Zweifeln sollte folgende Service-Nummer angerufen werden: 0211 / 821 8833
- Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus/Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort die eingerichtete Service-Nummer und/oder die Polizei kontaktiert werden
Wird der Besuch der ausführenden Personen angekündigt?
- Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vor Beginn der Erhebung bzw. Anpassung mit einem allgemeinen Informationsschreiben mit
- Zusätzlich findet mit einem Vorlauf von einigen Tagen durch Terminanschreiben in den betroffenen Haushalten eine entsprechende Ankündigung statt
Wie viele Termine/Besuche in Haus/Wohnung sind notwendig?
- In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich
- Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden
- Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden
- In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen
- Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten
Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte?
- Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können
- Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise eingeschränkt
Warum unterscheidet sich die Abgasmessung von der meines Schornsteinfegers?
- Im Rahmen der Erdgasumstellung existiert für die Arbeiten an Erdgasgeräten aus Sicherheitsgründen ein umfangreiches sowie verpflichtendes Regelwerk (Technische Regel - Arbeitsblatt des DVGW G680 sowie die Technische Regel für Gasinstallationen). Diese verpflichten uns als Netzbetreiber, die Gasgeräteerhebung nach eindeutigen Vorgaben abzuwickeln. Dazu gehört auch eine Abgasmessung inkl. einer Bewertung anhand der vorgegebenen Einstellwerte des Herstellers hinsichtlich CO2/O2 und CO-Gehalt. Diese ist in Teil- und Volllast durchzuführen. Diese Art der Messung unterscheidet sich von der Ihres Schornsteinfegers und kann deshalb auch zu abweichenden Messwerten führen, die, wenn sie kritische und festgeschriebene Grenzwerte übersteigen, eine Mängelkarte nach sich ziehen und/oder vorgeben ein Gasgerät außer Betrieb zu nehmen.
- Wir möchten betonen, dass die Messungen Ihres Schornsteinfegers natürlich ihre Berechtigung haben und durch unsere eventuell abweichenden Messprotokolle auch nicht angezweifelt werden; der bedeutende Unterschied ist, dass wir Ihre Gasgeräte nicht nur überprüfen, sondern an eine neue Gasart (H-Gas) mit einem höherem Brennwert anpassen. Hierfür sind die geltenden Regelwerke verpflichtend einzuhalten. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Gasgeräte nach der Erdgasumstellung sichergestellt werden. Dieses Vorgehen dient Ihrer eigenen sowie der allgemeinen Sicherheit.
Was bedeutet „Anpassung“ der Geräte?
- Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet
- In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
- Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp
- Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen
Wie lange dauert die Anpassung?
- Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät
- In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen
Kosten
Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?
- Soweit das Gerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten
- Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen und auf alle Netze innerhalb des jeweiligen Marktgebiets umgelegt
- Sie sind somit in den Netzentgelten enthalten
Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?
- Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet
- Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit gewälzt
Wird das „neue“ Gas teurer?
- Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert
- Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen
- Für Informationen zu den aktuellen Gaspreisen kontaktieren Sie bitte Ihren Gas-Lieferanten
Geräte
Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
- Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt
- Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet
- Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden
- Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen
- Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind - etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen
- Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar
- Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren
Kann jedes Gerät angepasst werden?
- In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar
- Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor
- In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt
- Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor
Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
- Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden
- Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen
Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
- Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Geräte
- Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der Anlagenbetreiber selbst vor
Häufige Fragen zum Thema Wasser
Wie dosiere ich mein Wasch- und Reinigungsmittel richtig?
Achten Sie bei der Dosierung auf die Hinweise der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller. Die Angaben befinden sich in der Regel auf der Rückseite der Verpackung. Hinweis: In Düsseldorf beträgt die Wasserhärte aktuell 14,9°dH, dies entspricht dem Härtebereich hart.
Welche Härte hat das Düsseldorfer Trinkwasser?
Die Wasserhärte im gesamten Düsseldorfer Versorgungsgebiet beträgt aktuell 14,7°dH und gehört damit in den Härtebereich hart.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Wasserhärte?
Die Wasserhärte im gesamten Düsseldorfer Versorgungsgebiet beträgt aktuell 14,7°dH und gehört damit in den Härtebereich hart.
Ist Mineralwasser gesünder als Trinkwasser?
Nein, Mineralwasser kann im Gehalt der Mineralstoffe sehr unterschiedlich sein. Für gesunde Menschen sind sie unproblematisch. Bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Bluthochdruck, sollte man auf einen niedrigen Natriumgehalt achten und die Marke öfter mal wechseln. Hohe Sulfatgehalte wirken abführend und sind für Kinder nicht geeignet.
Wie viel Wasser verbraucht man täglich?
Pro Kopf sind das im Schnitt 112 Liter pro Tag.
Kann ich nicht mehr benötigte Arzneimittel in der Toilette entsorgen?
Nein! Alte Arzneimittel gehören nicht in die Toilette, sondern in den Müll! Die graue Tonne ist nicht nur der einfachste und bequemste Weg der Entsorgung, sondern auch der umweltvertäglichste. Da der Hausmüll in Düsseldorf der Müllverbrennungsanlage zugeführt wird, werden die arzneilichen Wirkstoffe so zerstört, dass kein Eintrag in die Umwelt erfolgt.
Kann ich mit Trinkwasser auch Babynahrung zubereiten?
Ja, das Düsseldorfer Trinkwasser ist für die Zubereitung von Babynahrung geeignet.
Woher kommt das Trinkwasser in Düsseldorf?
Die Brunnen unserer Wasserwerke fördern ein Rohwasser, das zu ¼ aus Grundwasser und zu ¾ aus versickertem Rheinwasser (Uferfiltrat) besteht.
Häufige Fragen zum Thema Fernwärme
Was ist der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem?
Moderne Messeinrichtungen erfassen den Stromverbrauch digital und können auch Verbrauchswerte für bestimmte Zeiträume darstellen.
Dank eines Zusatzmoduls des Smart-Meter-Gateways können intelligente Messsysteme die Informationen zusätzlich an Netzbetreiber, Energieversorger oder weitere externe Marktteilnehmer besonders sicher übermitteln und so „kommunizieren“.
Wovon hängt die Wahl des Stationstyps ab?
Die Wahl der FW-Station (Übergabe- oder Kompaktstation) liegt bei der Netzgesellschaft Düsseldorf.
In bestehenden Gebäuden werden häufig Kompaktstationen zur Erneuerung der Heizungsanlage eingesetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass die technischen Anforderungen im Objekt erfüllt sind.
Bei Neubauten und bestehenden Gebäuden mit hohen Leistungsanforderungen wird von der NGD eine Fernwärme-Übergabestation geliefert.
Wie wird die bereitzustellende Wärmeleistung durch die Netzgesellschaft Düsseldorf ermittelt?
Die bereitzustellende Leistung wird anhand der Daten im eingereichten Fernwärme-Datenblatt ermittelt. Ausschlaggebend hierfür sind die Leistungsangaben der einzelnen Heizkreise, der Trinkwassererwärmung sowie die dazugehörigen Systemtemperaturen. Auf Basis dieser Daten ermitteln wir den benötigten Anschlusswert, welchen wir Ihnen dann zur Verfügung stellen werden.
Welche Anforderungen werden an den Fernwärme-Hausanschlussraum gestellt?
Die erforderliche Größe richtet sich nach dem Platzbedarf der Übergabestation, der Hauszentrale sowie eventuell zusätzlichen Betriebseinrichtungen(z. B. Trinkwassererwärmungsanlage, Pufferspeicher etc.) und muss mit uns rechtzeitig abgestimmt werden. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten muss der Hausanschlussraum mit einer ausreichenden Beleuchtung und einer Schutzkontaktsteckdose ausgestattet sein. Der Hausanschlussraum sollte straßenseitig gelegen sein. Wir empfehlen den Einbau eines Bodenablaufs und einer Kaltwasserzapfstelle im Hausanschlussraum.
Als Planungsgrundlage dient die DIN 18012 und unsere technischen Anschlussbedingungen.
Welche Werkstoffe dürfen im Fernheizwasserkreis verwendet werden?
Die zur Verwendung kommenden Werkstoffe, Verbindungselemente und Dichtungen müssen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität den Vorgaben entsprechen. In den Anlagenteilen, welche mit Fernheizwasser durchflossen werden, sind Pressfittings nicht zugelassen. Für die Verbindung zwischen FW-Übergabestation und der Hauszentrale muss nahtlos geschweißtes Rohr verwendet werden. Die Verbindungen müssen doppellagig geschweißt werden.
Weitere Anforderungen können den technischen Anschlussbedingungen für das jeweilige Fernwärmenetz entnommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Inbetriebnahme der Fernwärmestation erfüllt sein und wie läuft diese ab?
Für eine Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung muss die Kundenanlage hydraulisch und elektrisch angeschlossen sein. Die Station muss mit einem Potenzialausgleich versehen werden.
Damit eine Inbetriebnahme durchgeführt werden kann, muss der Fachunternehmer mindestens 3 Tage im Voraus das unterschriebene Inbetriebsetzungsformular einreichen. Im Anschluss findet durch die technischen Berater eine Vorüberprüfung statt und es wird ein Termin für die Inbetriebnahme vereinbart.
Alle wichtigen Informationen finden sich auch auf den Merkblättern zur Inbetriebnahme.
Häufige Fragen zum Thema Ladestationen - E-Mobilität
Wie installiere ich eine Ladestation für mein E-Fahrzeug?
Um ein Elektro-Fahrzeug mit einer Ladeleistung von 12 kW-22 kW laden zu können, müssen Netzanschluss, Zuleitung und die Hausinstallation entsprechend dimensioniert sein. Der Elektroinstallateur prüft die technischen Voraussetzungen in Ihrer Hausanlage, kann Sie über notwendige Änderungen beraten und tritt als Schnittstelle zur Netzgesellschaft Düsseldorf mbH auf. Dadurch können Verzögerungen im Ablauf vermieden und die technische Durchführbarkeit sichergestellt werden.
Wo melde ich eine Ladestation an?
Bei einer Ladestation mit einer Ladeleistung unter 12 kW ist eine Anmeldung des Ladepunktes erforderlich. Die Anmeldung erfolgt online mit unserem Online-Formular für Ladesäulen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Ab wann benötige ich eine Genehmigung?
Bei einer Ladestation mit einer Ladeleistung über 12 kW ist eine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig. Grund dafür ist der erhöhte Strombezug, der aus dem Stromnetz. Der Netzbetreiber muss die Übertragungskapazität prüfen, um Netzausfällen und Störungen vorzubeugen.
Häufige Fragen zum Thema Bauausführung
Wie verlaufen Bau und Installation?
1. Vor-Ort-Termin (ca. 4 Wochen vor Beginn der Ziel-Kalenderwoche)
Etwa 4 Wochen vor der geplanten Kalenderwoche für die Anschlussarbeiten findet ein Ortstermin mit unserem Baubeauftragten und unserem Nachunternehmer statt. Im Ortstermin wird das genaue Datum festgelegt, an dem wir mit unseren Arbeiten beginnen.
2. Ausführung der Arbeiten
Ab dem festgelegten Startdatum werden die Arbeiten in folgender Abfolge durchgeführt:
Tiefbauarbeiten
- Montage der Anschlüsse
- Verfüllung der Tiefbau-Gruben
- Wiederherstellung der Oberflächen
- Ggf. Wiederherstellung des Asphalts (separater Arbeitsgang)
Ab der Montage der Anschlüsse können die Zähler montiert und der Anschluss in Betrieb gesetzt werden.
Kommt jemand vor Baubeginn bei mir vorbei?
Etwa 4 Wochen vor dem Ausführungstermin findet in der Regel ein Ortstermin statt. Hier wird der Bauablauf besprochen und die Termine für den Beginn der Tiefbauarbeiten und Montage festgelegt.
Muss ich vor Ort sein, um die Techniker ins Haus zu lassen?
Ihre Anwesenheit ist nicht durchgehend erforderlich. Für einige Arbeitsschritte benötigen wir den Zutritt zum Hausanschlussraum, z. B. für die Montage des Netzanschlusses. Die genauen Termine besprechen wir mit Ihnen vorab.
Auf welchem Weg bzw. welcher Trasse wird meine Hausanschlussleitung verlegt?
Wir planen unsere Leitungen gradlinig von der Straße bis in den Anschlussraum. Hier dürfen keine Hindernisse, wie z.B. Bäume, Revisionsschächte oder Kanaldeckel, im Weg liegen. Den genauen Trassenverlauf legen wir im Rahmen der Anschlussplanung fest.
Wird für den Anschluss mein Garten aufgegraben und was muss ich beachten?
Die Leitungsverlegung erfolgt üblicherweise in offener Bauweise. Gegebenenfalls müssen wir für die Leitungsverlegung Ihren Vorgarten aufgraben. In diesem Fall müssen Sie im Vorfeld sicherstellen, das in dem Bereich keine Hindernisse im Weg liegen, wie z.B. Bäume, Revisionsschächte oder Kanaldeckel.
Wo befinden sich Versorgungsleitungen und wie komme ich an die Leitungsnetzauskunft?
Wenn Sie wissen möchten, wo auf Ihrem Grundstück Leitungen liegen, so wenden Sie sich bitte an unsere Leitungsauskunft. Bitte beachten Sie, dass unsere Leitungen auf keinen Fall überbaut werden dürfen.
Können Hausanschlussleitungen und Abwasserkanäle gemeinsam gebaut werden?
Dies ist zwar grundsätzlich möglich, erfordert aber nach unserer Erfahrung einen sehr hohen Koordinationsaufwand und ist in der Praxis oft kaum sinnvoll realisierbar. Wir empfehlen daher, die Hausanschlussleitungen und Abwasserkanäle getrennt zu verlegen.
Darf ich Leitungen überbauen?
Nein, unsere Versorgungs- und Anschlussleitungen dürfen nicht überbaut werden (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen). Die gilt auch für Überpflanzungen. Grundsätzlich müssen die Leitungen jederzeit zugänglich sein, damit wir im Falle einer Störung Arbeiten ausführen können. Gasleitungen werden zudem alle 4 Jahre mit einem Messgerät begangen.
Wie kommt der Anschluss ins Gebäude?
Bei einem unterkellerten Gebäude wird eine Kernbohrung erstellt. In diese wird eine Hauseinführung eingebracht, durch die die Anschlüsse ins Gebäude geführt werden.
Bei nicht-unterkellerten Gebäude können die Leitungen durch einen Montageschacht oder ggf. durch eine Mehrspartenhauseinführung für nicht-unterkellerte Gebäude eingeführt werden. Dies muss im Vorfeld mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH abgestimmt werden. Der Einsatz von KG-Rohren (Abwasserrohre) ist für die Hauseinführung nicht zulässig.
Wer erstellt die Hauseinführung?
Die Kernbohrung mitsamt Einbau der Hauseinführung wird vom ausführenden Tiefbauunternehmer durchgeführt.
Muss ich die Genehmigung selbst einholen?
Die Genehmigungen für die Tiefbauarbeiten holt der ausführende Tiefbauunternehmer ein.
Sofern eine Firma bereits eine Genehmigung für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum im Umfeld Ihrer Baumaßnahme hat, kann in der Zeit kein weiterer Unternehmer eine Genehmigung erhalten. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen kommen.
Was muss ich beachten, wenn ich den Tiefbau selbst beauftrage?
Wenn Sie selbst ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl beauftragen möchten, tragen Sie die Verantwortung für die Koordination der Termine wie auch der Tiefbauarbeiten selbst. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Unternehmer muss für die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassen sein.
- Die Gräben müssen nach den Vorgaben der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfolgen (siehe Merkblatt für bauseitigen Tiefbau).
- Die Kernbohrung und Einbau der Hauseinführung muss nach den Vorgaben der NGD erfolgen.
- Zu verlegende Schutzrohre müssen im Lager der NGD abgeholt werden, es dürfen keine eigenen Schutzrohre verbaut werden.
- Abhängig von der Trassenlänge muss ggf. das Tiefbauunternehmen den Kabelzug übernehmen.
- Entstehen Schäden an den bestehenden Leitungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, tragen Sie die entstandenen Kosten die für die Instandsetzung.