Anlagenbetreiberwechsel
Registrierungs- und Mitteilungspflicht eines Anlagenbetreiberwechsels
Gemäß Vorgabe der Bundesnetzagentur muss ein Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden, nachdem eine Einheit von einem neuen Betreiber übernommen wird. Zu einem Betreiberwechsel kommt es z.B., wenn ein Haus verkauft wird, in oder auf dem eine Stromerzeugungsanlage betrieben wird. Siehe hierzu:
Webhilfe des Marktstammdatenregisters - Betreiberwechsel einer Einheit
Die Registrierung des Betreiberwechsels im MaStR ersetzt die Mitteilung an den Netzbetreiber nicht, d.h. die Mitteilung an den Netzbetreiber muss zusätzlich erfolgen. Der Betreiberwechsel muss dem Anschlussnetzbetreiber (hier: Netzgesellschaft Düsseldorf mbH) angezeigt werden.
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