
NETZANSCHLUSS ÄNDERN
Sie können bei uns in wenigen Schritten einen Netzanschluss ändern lassen.
Eine Änderung kann wegen einer Leistungserhöhung, einer Anlagenerweiterung, einer Leistungsminderung oder einer Leitungsumlegung notwendig sein.
Bitte planen Sie unsere Vorlaufzeiten mit ein.
Anfrage
Wir benötigen folgende Unterlagen, die Sie am besten mit Ihrem Architekten, Elektriker oder Installateur zusammenstellen:
ausgefüllten Antrag über unser Kundenportal
Leistungsangaben
Kontaktdaten Ihres Installateurs
Pläne oder Skizzen, wohin der Anschluss versetzt werden soll
bei Hausverwaltungen: Vollmacht des Eigentümers
Unterschrift des Grundstückeigentümers
Angebot
Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot. Unterzeichnen Sie dieses bitte und schicken Sie es per Post zurück. Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung von uns.
Terminplanung
Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Kalenderwoche fest, in der der Netzanschluss geändert werden kann.
Kosten
Der Preis hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Sie erhalten ihn nach Sichtung Ihrer Anfrage mit dem Angebot.
Fragen und Antworten
Diese Angabe ermittelt Ihr Installateur für Sie. Sie hängt von den Verbrauchsgeräten ab, die in Ihrem Objekt geplant sind. Entscheidend ist hierbei vor allem die Betrachtung, welche Verbraucher zeitgleich betrieben werden (Gleichzeitigkeit).
Wenn Sie einen Netzanschluss für ein Einfamilienhaus benötigen, können Sie sich an folgenden Werten orientieren:
Strom: 13 kW – Anschlussdimension 1x3x63A
Wasser: 0,7 Liter/Sekunde
Gas: 20 kW
Die Preise für Standardnetzanschlüsse setzen sich aus einer Grundpauschale für den öffentlichen Straßenraum sowie eine Meterpauschale für die Leitungsverlegung auf Privatgrund zusammen. Wird ein Grundstück erstmalig angeschlossen, wird zu den Anschlusskosten noch ein Baukostenzuschuss (FAQ) für die Leistungsbereitstellung aus dem vorgelagerten Netz berechnet.
Netzanschlusspauschalen
Eine Übersicht zu den Kostenpauschalen bei Standardanschlüssen finden Sie in den Netzanschlusspauschalen (PDF). Ob Ihr Netzanschluss als Standardanschluss pauschal abgerechnet werden kann oder individuell kalkuliert werden muss, können Sie bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfragen.
Inbetriebsetzung/Montage der Messeinrichtung
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sowie die Zählerstellung fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
Ihr Installateur kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:
Ermittlung der erforderlichen Leistung (Bedarfe) in der Anfrage zum Netzanschluss im Kundenportal
Ihr Architekt kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:
Bereitstellung eines amtlichen Lageplans (Maßstab 1:250), inklusive Lage des Gebäudes (Angabe der Grenzabstände)
Bereitstellung eines Grundrissplans, aus dem Lage und Größe des Hausanschlussraums (FAQ) ersichtlich ist
Baufreiheit (FAQ) koordinieren
Sie müssen folgende Aufgaben selbst übernehmen:
Anfrage für Ihren Netzanschluss vervollständigen
Ggf. Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen
Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH unterschreiben
Gerne können Sie sich im Rahmen der Anschlussanfrage von Ihrem Installateur oder Architekten betreuen oder vertreten lassen. Diese müssen dann allerdings durch Sie bevollmächtigt werden. Die Vollmacht hierüber muss dann mit der Anfrage mit eingereicht werden.
Ob ein Vor-Ort-Termin zur Planung Ihres Netzanschlusses nötig ist, wird anhand Ihrer eingereichten Anfrage zum Netzanschluss und der dazu gehörenden Unterlagen geprüft.
Bei Anschlussänderungen oder Umlegungen von Bestandsgebäuden vor der Angebotserstellung ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich.
Sofern ein Vor-Ort-Termin nötig ist, setzt sich ein Mitarbeiter der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH mit Ihnen in Verbindung.
Netzanschluss Strom:
Gemäß der Verordnung NAV endet der Netzanschluss Strom mit den Hausanschlusssicherungen im Hausanschlusskasten.
Netzanschluss Gas und Wasser:
Gemäß den Verordnungen NDAV und AVBWasserV enden die Anschlüsse Gas und Wasser je mit der Hauptabsperreinrichtung. Diese befindet sich in der Regel im Gebäude direkt nach der Gebäudeeinführung im erforderlichen Anschlussraum.
Ja, Sie können einen Netzanschluss vom Nachbargrundstück erhalten. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
1. Zähler müssen in dem Hausanschlussraum vom Nachbarn installiert werden.
2. Die Zugänglichkeit zu den Räumlichkeiten muss mit Ihrem Nachbarn geklärt und im Grundbuch festgeschrieben werden. Beachten Sie, dass bei Änderung der Besitzverhältnisse des Nachbargrundstücks Ihnen der Zutritt zu Ihren Messeinrichtungen verwehrt werden könnte.
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist für die Verlegung der Telekommunikationsanschlüsse nicht verantwortlich. Sie müssen den jeweiligen Telekommunikationsanbieter mit der Anschlusserstellung des Telekommunikationsanschlusses separat beauftragen.
Der jeweilige Betreiber hat die Möglichkeit, sich mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH in Verbindung zu setzen, damit eine Koordinierung stattfinden kann.
Auf Wunsch kann im Rahmen der Hausanschlusserstellung ein Leerrohr für Ihren Telekommunikationsanschluss mit verlegt werden. Hierzu benötigen wir die entsprechende Angabe im Antrag in unserem Kundenportal. Bei Sondernetzanschlüssen im Kundenantrag
Das Leerrohr verläuft von Ihrer Grundstücksgrenze und endet ca. 1 Meter vor Ihrem Haus. Da die Telekommunikationsleitungen durch das Leerrohr gelegt werden können, sind für den Telekommunikationsanschluss im Nachgang lediglich Punktaufgrabungen auf Ihrem Grundstück notwendig.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.
Sie haben Fragen zu Ihrem Netzanschluss?
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zu neuen, veränderten oder zu trennenden Netzanschlüssen sowie zu Bauwasser und Baustrom.
