Verantwortung in der Lieferkette
Wir achten und schützen Menschenrechte
Wir als Netzgesellschaft Düsseldorf mbH achten die Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltstandards in der Zulieferkette im eigenen Geschäftsbereich und respektieren die damit verbundenen Rechte aller durch unsere Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt betroffenen Menschen einschließlich unserer Mitarbeiter:innen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu unserer Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Wir kommen unseren Sorgfaltspflichten nach
Wir, die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, sind ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 S. 3 LkSG der Stadtwerke Düsseldorf AG. Als solches sind wir unter anderem in die Risikoanalyse sowie die Wirksamkeitskontrollen der Stadtwerke Düsseldorf AG einbezogen und nehmen das Beschwerdemanagement der Stadtwerke Düsseldorf AG in Anspruch.
Wir verweisen auf die Grundsatzerklärung der Stadtwerke Düsseldorf AG (inklusive der darin aufgeführten weiterführenden Dokumente), welche für uns als Unternehmen, auf welches die Stadtwerke Düsseldorf gemäß § 2 Abs. 6 S. 3 LkSG einen bestimmenden Einfluss ausübt, verbindlich ist. Ergänzend verweisen wir auf die Verfahrensordnung der Stadtwerke Düsseldorf AG zu Compliance Meldungen und zu Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Informationen zum Lieferkettengesetz in der Unternehmensgruppe Stadtwerke Düsseldorf AG