Umstellungsgebiete nach Jahren
Wann sind Sie von der Umstellung betroffen? In welchem Jahr Ihre Adresse auf H-Gas umgestellt wird sehen Sie in unserer Übersichtskarte. Nach Eingabe Ihrer Adresse sehen Sie das Jahr der Umstellung.
Was bedeutet Erdgasumstellung?
Gaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasarten versorgt, L-Gas (low caloric / niedriger Brennwert) und H-Gas (high caloric / hoher Brennwert). Rund ein Viertel der deutschen Verbraucher werden mit L-Gas versorgt. Darunter fallen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. In Düsseldorf wird daher in den nächsten Jahren von L- auf H-Gas umgestellt. Dieser Vorgang wird mit dem Begriff der "Erdgasumstellung" beschrieben. Die Erdgasumstellung ist eines der größten Infrastrukturprojekte der deutschen Energiewirtschaft.
Erdgasumstellung
Fortschritt Erhebung- und Anpassung in Düsseldorf
Verfolgen Sie hier den Fortschritt unserer Arbeiten.
Düsseldorf
Die Arbeiten laufen wie geplant.
Juli 2019 - Ende 2028 30 %
Umstellungsgebiet 2021
Umstellungsgebiet 2021
Das erste Anpassungsgebiet umfasst Bereiche von Bilk, Unterbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Himmelgeist, Itter Wersten und Holthausen.
Erhebungen
Die Erhebungen sind abgeschlossen.
Juli 2019 - März 2021 100 %
Anpassungen
Die Anpassungen sind abgeschlossen.
August 2020 - November 2021 100 %
Umstellungsgebiet 2022
Umstellungsgebiet 2022
Das zweite Anpassungsgebiet umfasst Bereiche von Oberbilk, Stadtmitte, Pempelfort, Altstadt, Oberkassel, Niederkassel und Lörick.
Schalttermine: 03.05.2022, 06.09.2022, 04.10.2022
Erhebungen
Die Erhebungen sind weitesgehend abgeschlossen.
April 2020 - November 2021 100 %
Anpassungen
Die Anpassungen laufen.
August 2021 - Ende 2022 100 %
Häufige Fragen
Sie haben Fragen zur Erdgasumstellung? Wir beantworten die häufigsten Fragen.
Hintergrund
Was sind L- und H-Gas?
- In Deutschland gibt es zwei verschiedene „Arten“ von Erdgas, L- und H-Gas
- Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt
- Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low“ (niedrig), „H-“ steht für „high“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³)
- L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert
Was bedeutet „Erdgasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?
- Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Das Versorgungsgebiet Düsseldorf wird mit dem sogenannten L-Gas versorgt
- Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
- Diese Quellen stehen aber in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich
- Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen
- Diese müssen auf die jeweilige Erdgasqualität eingestellt werden
Wann soll die Erdgasumstellung im Versorgungsgebiet Düsseldorf durchgeführt werden?
Das Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist in verschiedene Anpassungsgebiete unterteilt (siehe Karte). Die Erfassung der Gasgeräte im ersten Anpassungsgebiet wird im 3. Quartal 2019 stattfinden, gefolgt von der Anpassung ab dem 1. Quartal 2020 und der Umstellung auf H-Gas im Jahr 2021.
Ist Düsseldorf die einzige Region, die angepasst wird?
Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt
Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen
Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 5,5 Mio. Gasgeräte anzupassen
Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt
L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts
Ablauf
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
- Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten
- Dies sind Lichtbildausweise, die vor Ort zu zeigen sind und Legitimationsschreiben bzw. PIN-Nummer, die ebenfalls vor Ort genannt werden müssen
- Bei Zweifeln sollte folgende Service-Nummer angerufen werden: 0211 / 821 8833
- Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus/Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort die eingerichtete Service-Nummer und/oder die Polizei kontaktiert werden
Wird der Besuch der ausführenden Personen angekündigt?
- Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vor Beginn der Erhebung bzw. Anpassung mit einem allgemeinen Informationsschreiben mit
- Zusätzlich findet mit einem Vorlauf von einigen Tagen durch Terminanschreiben in den betroffenen Haushalten eine entsprechende Ankündigung statt
Wie viele Termine/Besuche in Haus/Wohnung sind notwendig?
- In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich
- Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden
- Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden
- In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen
- Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten
Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte?
- Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können
- Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise eingeschränkt
Warum unterscheidet sich die Abgasmessung von der meines Schornsteinfegers?
- Im Rahmen der Erdgasumstellung existiert für die Arbeiten an Erdgasgeräten aus Sicherheitsgründen ein umfangreiches sowie verpflichtendes Regelwerk (Technische Regel - Arbeitsblatt des DVGW G680 sowie die Technische Regel für Gasinstallationen). Diese verpflichten uns als Netzbetreiber, die Gasgeräteerhebung nach eindeutigen Vorgaben abzuwickeln. Dazu gehört auch eine Abgasmessung inkl. einer Bewertung anhand der vorgegebenen Einstellwerte des Herstellers hinsichtlich CO2/O2 und CO-Gehalt. Diese ist in Teil- und Volllast durchzuführen. Diese Art der Messung unterscheidet sich von der Ihres Schornsteinfegers und kann deshalb auch zu abweichenden Messwerten führen, die, wenn sie kritische und festgeschriebene Grenzwerte übersteigen, eine Mängelkarte nach sich ziehen und/oder vorgeben ein Gasgerät außer Betrieb zu nehmen.
- Wir möchten betonen, dass die Messungen Ihres Schornsteinfegers natürlich ihre Berechtigung haben und durch unsere eventuell abweichenden Messprotokolle auch nicht angezweifelt werden; der bedeutende Unterschied ist, dass wir Ihre Gasgeräte nicht nur überprüfen, sondern an eine neue Gasart (H-Gas) mit einem höherem Brennwert anpassen. Hierfür sind die geltenden Regelwerke verpflichtend einzuhalten. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Gasgeräte nach der Erdgasumstellung sichergestellt werden. Dieses Vorgehen dient Ihrer eigenen sowie der allgemeinen Sicherheit.
Was bedeutet „Anpassung“ der Geräte?
- Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet
- In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
- Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp
- Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen
Wie lange dauert die Anpassung?
- Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät
- In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen
Kosten
Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?
- Soweit das Gerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten
- Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen und auf alle Netze innerhalb des jeweiligen Marktgebiets umgelegt
- Sie sind somit in den Netzentgelten enthalten
Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?
- Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet
- Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit gewälzt
Wird das „neue“ Gas teurer?
- Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert
- Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen
- Für Informationen zu den aktuellen Gaspreisen kontaktieren Sie bitte Ihren Gas-Lieferanten
Geräte
Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
- Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt
- Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet
- Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden
- Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen
- Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind - etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen
- Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar
- Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren
Kann jedes Gerät angepasst werden?
- In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar
- Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor
- In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt
- Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor
Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
- Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden
- Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen
Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
- Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Geräte
- Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der Anlagenbetreiber selbst vor
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.