NETZANSCHLUSS BEANTRAGEN

Sie können bei uns in wenigen Schritten einen neuen Netzanschluss beantragen. Bitte registrieren Sie sich vorab in unserem Kundenportal und planen Sie unsere Vorlaufzeiten mit ein.

Voraussetzungen

Ihr Netzanschluss kann nur gelegt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • freie Trassen für die Verlegung

  • fertiggestellte Kanal- und Regenentwässerung

  • abgebaute oder abgefangene Gerüste

  • fertiger Rohbau mit Treppe und Bedachung

  • abschließbarer Hausanschlussraum

  • fertiggestellte Geländehöhe

  • abklärung von Haltestellen der Rheinbahn im nahen Umfeld

Eine ausführliche Übersicht aller Voraussetzungen finden Sie in der Erklärung zur Baufreiheit bei Verstärkungen und der Erklärung zur Baufreiheit bei kundenseitigem Tiefbau.

Tipp: Stellen Sie Ihre Anfrage gern frühzeitig. Bitte beachten Sie dazu unsere Vorlaufzeiten.

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Anfrage

Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie am besten mit Ihrem Architekten, Elektriker oder Installateur zusammenstellen:

  • ausgefüllten Antrag (bei Firmen mit Firmenstempel)

  • bemaßten Kellergrundriss mit Markierung, wo die Leitungen ins Haus eintreten sollen

  • amtlichen Lageplan Maßstab 1:250

  • genehmigten Kanalplan der Stadtentwässerungsbetriebe Düsseldorf (www.duesseldorf.de/kanal)

  • bei Hausverwaltungen: Vollmacht des Eigentümers

  • Unterschrift des Grundstückeigentümers

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Angebot

Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot. Unterzeichnen Sie dieses bitte und schicken Sie es per Post zurück. Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung von uns.

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Terminplanung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen und Ihrem Tiefbauunternehmen. Danach legen wir gemeinsam die Kalenderwoche fest, in der wir starten können.

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Tiefbau und Montage

Zum vereinbarten Termin heben wir die erforderlichen Gräben aus, verlegen die Leitungen und montieren die Anschlüsse.

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Beauftragung der Zählermontage für Gas und Strom

Für die Versorgung mit Energie sind spezielle Zähler notwendig. Die Montage muss gesondert beauftragt werden, kann aber in einem Arbeitsschritt mit der Inbetriebsetzung erfolgen. (Zähler beauftragen)

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Inbetriebsetzung

Sobald Sicherungen, Wasser-, Gas- und Stromzähler sowie Gasdruckregler eingebaut sind, setzen wir den Netzanschluss in Betrieb. Ab diesem Moment können Sie Wasser, Gas und Strom beziehen. (Inbetriebsetzung beauftragen)

Kosten

Für Standardanschlüsse veranschlagen wir Anschlusspauschalen. Ob ihr Anschluss darunter fällt, wird von unseren Experten beurteilt. Ansonsten berechnen wir den Preis nach den individuellen Gegebenheiten. Bei einem Erstanschluss eines Grundstücks kommt hierzu noch ein Baukostenzuschuss, den wir Ihnen in Abhängigkeit Ihrer Leistungsanforderung berechnen. Sofern Sie den Tiefbau für die Anschlussgräben selbst übernehmen, reduzieren sich unsere Pauschalen.

Fragen und Antworten

Diese Angabe ermittelt Ihr Installateur für Sie. Sie hängt von den Verbrauchsgeräten ab, die in Ihrem Objekt geplant sind. Entscheidend ist hierbei vor allem die Betrachtung, welche Verbraucher zeitgleich betrieben werden (Gleichzeitigkeit).

Wenn Sie einen Netzanschluss für ein Einfamilienhaus benötigen, können Sie sich an folgenden Werten orientieren:

  • Strom: 13 kW – Anschlussdimension 1x3x63A

  • Wasser: 0,7 Liter/Sekunde

  • Gas: 20 kW

Die Preise für Standardnetzanschlüsse setzen sich aus einer Grundpauschale für den öffentlichen Straßenraum sowie eine Meterpauschale für die Leitungsverlegung auf Privatgrund zusammen. Wird ein Grundstück erstmalig angeschlossen, wird zu den Anschlusskosten noch ein Baukostenzuschuss (FAQ) für die Leistungsbereitstellung aus dem vorgelagerten Netz berechnet.

Netzanschlusspauschalen

Eine Übersicht zu den Kostenpauschalen bei Standardanschlüssen finden Sie in den Netzanschlusspauschalen (PDF). Ob Ihr Netzanschluss als Standardanschluss pauschal abgerechnet werden kann oder individuell kalkuliert werden muss, können Sie bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfragen.

Inbetriebsetzung/Montage der Messeinrichtung

Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sowie die Zählerstellung fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.

Ihr Installateur kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:

Ihr Architekt kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Bereitstellung eines amtlichen Lageplans (Maßstab 1:250), inklusive Lage des Gebäudes (Angabe der Grenzabstände)

  • Bereitstellung eines Grundrissplans, aus dem Lage und Größe des Hausanschlussraums (FAQ) ersichtlich ist

  • Baufreiheit (FAQ) koordinieren

  • Sie müssen folgende Aufgaben selbst übernehmen:

  • Anfrage für Ihren Netzanschluss vervollständigen

  • Ggf. Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen

Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH unterschreiben

Gerne können Sie sich im Rahmen der Anschlussanfrage von Ihrem Installateur oder Architekten betreuen oder vertreten lassen. Diese müssen dann allerdings durch Sie bevollmächtigt werden. Die Vollmacht hierüber muss dann mit der Anfrage mit eingereicht werden.

Ob ein Vor-Ort-Termin zur Planung Ihres Netzanschlusses nötig ist, wird anhand Ihrer eingereichten Anfrage zum Netzanschluss und der dazu gehörenden Unterlagen geprüft.

Bei Anschlussänderungen oder Umlegungen von Bestandsgebäuden vor der Angebotserstellung ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich.

Sofern ein Vor-Ort-Termin nötig ist, setzt sich ein Mitarbeiter der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH mit Ihnen in Verbindung.

Netzanschluss Strom:

Gemäß der Verordnung NAV endet der Netzanschluss Strom mit den Hausanschlusssicherungen im Hausanschlusskasten.

Netzanschluss Gas und Wasser:

Gemäß den Verordnungen NDAV und AVBWasserV enden die Anschlüsse Gas und Wasser je mit der Hauptabsperreinrichtung. Diese befindet sich in der Regel im Gebäude direkt nach der Gebäudeeinführung im erforderlichen Anschlussraum.

Ja, Sie können einen Netzanschluss vom Nachbargrundstück erhalten. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

1. Zähler müssen in dem Hausanschlussraum vom Nachbarn installiert werden.

2. Die Zugänglichkeit zu den Räumlichkeiten muss mit Ihrem Nachbarn geklärt und im Grundbuch festgeschrieben werden. Beachten Sie, dass bei Änderung der Besitzverhältnisse des Nachbargrundstücks Ihnen der Zutritt zu Ihren Messeinrichtungen verwehrt werden könnte.

Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist für die Verlegung der Telekommunikationsanschlüsse nicht verantwortlich. Sie müssen den jeweiligen Telekommunikations­anbieter mit der Anschlusserstellung des Telekommunikationsanschlusses separat beauftragen.

Der jeweilige Betreiber hat die Möglichkeit, sich mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH in Verbindung zu setzen, damit eine Koordinierung stattfinden kann.

Auf Wunsch kann im Rahmen der Hausanschlusserstellung ein Leerrohr für Ihren Telekommunikationsanschluss mit verlegt werden. Hierzu benötigen wir die entsprechende Angabe im Antrag in unserem Kundenportal. Bei Sondernetzanschlüssen im Kundenantrag

Das Leerrohr verläuft von Ihrer Grundstücksgrenze und endet ca. 1 Meter vor Ihrem Haus. Da die Telekommunikationsleitungen durch das Leerrohr gelegt werden können, sind für den Telekommunikationsanschluss im Nachgang lediglich Punktaufgrabungen auf Ihrem Grundstück notwendig.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Sie haben Fragen zu Ihrem Netzanschluss?

Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zu neuen, veränderten oder zu trennenden Netzanschlüssen sowie zu Bauwasser und Baustrom.