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Netzanschlussanfrage

Für die Anfrage eines Netzanschlusses benötigen wir von Ihnen:

  • Anfrage Netzanschluss in unserem Kundenportal (vorab ist dazu eine Registrierung notwendig)
  • Bemaßter Kellergrundriss mit der Markierung, wo die Leitungen ins Haus eingeführt werden sollen
  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:250)
  • Bei Firmen: Firmenstempel
  • Bei Hausverwaltungen: Vollmacht des Eigentümers
  • Unterschrift des Grundstückseigentümers

Wir empfehlen Ihnen, für die Zusammenstellung der Unterlagen Ihren Architekten, Elektriker oder Installateur zu Rate zu ziehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Allgemein

Wie komme ich zu meinem Netzanschluss?

Über folgende Schritte kommen Sie zu Ihrem Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmeanschlusses:

1. Anfrage zum, Netzanschluss

Den Antrag können Sie ganz einfach über unser Kundenportal erstellen. Somit übermitteln Sie uns die relevanten Informationen für Ihren Netzanschluss. Vorab lesen Sie bitte die Informationen zu den notwendigen Unterlagen und Anträgen.*

2. Angebot

Wir erstellen Ihnen ein Angebot zur Erstellung Ihres Netzanschlusses.

3. Beauftragung

Sie unterzeichnen das Angebot und schicken uns dieses per Post. Gegebenenfalls bitten wir Sie zusätzlich um eine Erklärung zur Baufreiheit (FAQ). Darin bestätigen Sie, ab welcher Kalenderwoche die Voraussetzungen für die Erstellung des Anschlusses (FAQ) gegeben sind. Sobald die Vertragsunterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

4. Festlegung Ziel-Kalenderwoche

Bei Standardanschlüssen vereinbaren wir eine Ziel-Kalenderwoche, ab der die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

5. Vor-Ort-Besichtigung

In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen etwa 4 Wochen vor der Ziel-Kalenderwoche einen Vorort-Termin, bei dem wir gemeinsam mit einem Tiefbau-Unternehmen die Verlegung des Anschlusses besprechen. Hier werden dann auch die genauen Termine für die Arbeiten festgelegt.

6. Tiefbau & Montage

In diesem Schritt werden die erforderlichen Gräben ausgehoben, die Leitungen verlegt und die entsprechenden Anschlüsse montiert.

7. Inbetriebsetzung Netzanschluss

Mit dem Einbau der Sicherungen des Wasserzähler und des Gasdruckregler wird der Netzanschluss in Betrieb gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Wasser konsumieren.

8. Montage Stromzähler und Gaszähler

Für die Versorgung mit Strom und Gas müssen noch die Zähler montiert werden. Die Montage muss gesondert beauftragt werden, kann aber in einem Arbeitsschritt mit der Inbetriebsetzung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass sich der gesamte Prozess inklusive Rückfragen auf bis zu drei Monate strecken kann. Sie sollten Ihre Anfrage zum Netzanschluss daher möglichst frühzeitig im Prozess stellen.

Welche Aufgaben kann mein Architekt oder Installateur für mich übernehmen?

Ihr Installateur kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:

Ihr Architekt kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Bereitstellung eines amtlichen Lageplans (Maßstab 1:250), inklusive Lage des Gebäudes (Angabe der Grenzabstände)
  • Bereitstellung eines Grundrissplans, aus dem Lage und Größe des Hausanschlussraums (FAQ) ersichtlich ist
  • Baufreiheit (FAQ) koordinieren
  • Sie müssen folgende Aufgaben selbst übernehmen:
  • Anfrage für Ihren Netzanschluss vervollständigen
  • Ggf. Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen

Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH unterschreiben

Gerne können Sie sich im Rahmen der Anschlussanfrage von Ihrem Installateur oder Architekten betreuen oder vertreten lassen. Diese müssen dann allerdings durch Sie bevollmächtigt werden. Die Vollmacht hierüber muss dann mit der Anfrage mit eingereicht werden.

Wann ist ein Vor-Ort-Termin sinnvoll?

Ob ein Vor-Ort-Termin zur Planung Ihres Netzanschlusses nötig ist, wird anhand Ihrer eingereichten Anfrage zum Netzanschluss und der dazu gehörenden Unterlagen geprüft.

Bei Anschlussänderungen oder Umlegungen von Bestandsgebäuden vor der Angebotserstellung ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich.

Sofern ein Vor-Ort-Termin nötig ist, setzt sich ein Mitarbeiter der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH mit Ihnen in Verbindung.

Welche Anschlusskapazität ist die richtige für mich?

Diese Angabe ermittelt Ihr Installateur für Sie. Sie hängt von den Verbrauchsgeräten ab, die in Ihrem Objekt geplant sind. Entscheidend ist hierbei vor allem die Betrachtung, welche Verbraucher zeitgleich betrieben werden (Gleichzeitigkeit).

Wenn Sie einen Netzanschluss für ein Einfamilienhaus benötigen, können Sie sich an folgenden Werten orientieren:

  • Strom: 13 kW – Anschlussdimension 1x3x63A
  • Wasser: 0,7 Liter/Sekunde
  • Gas: 20 kW

Wo endet mein Netzanschluss?

Netzanschluss Strom:

Gemäß der Verordnung NAV endet der Netzanschluss Strom mit den Hausanschlusssicherungen im Hausanschlusskasten.

Netzanschluss Gas und Wasser:

Gemäß den Verordnungen NDAV und AVBWasserV enden die Anschlüsse Gas und Wasser je mit der Hauptabsperreinrichtung. Diese befindet sich in der Regel im Gebäude direkt nach der Gebäudeeinführung im erforderlichen Anschlussraum.

Kann ich einen Netzanschluss vom Nachbarsgrundstück erhalten?

Ja, Sie können einen Netzanschluss vom Nachbargrundstück erhalten. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

1. Zähler müssen in dem Hausanschlussraum vom Nachbarn installiert werden.

2. Die Zugänglichkeit zu den Räumlichkeiten muss mit Ihrem Nachbarn geklärt und im Grundbuch festgeschrieben werden. Beachten Sie, dass bei Änderung der Besitzverhältnisse des Nachbargrundstücks Ihnen der Zutritt zu Ihren Messeinrichtungen verwehrt werden könnte.

Kann mit dem Netzanschluss ein Telekommunikationsanschluss verlegt werden?

Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist für die Verlegung der Telekommunikationsanschlüsse nicht verantwortlich. Sie müssen den jeweiligen Telekommunikations­anbieter mit der Anschlusserstellung des Telekommunikationsanschlusses separat beauftragen.

Der jeweilige Betreiber hat die Möglichkeit, sich mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH in Verbindung zu setzen, damit eine Koordinierung stattfinden kann.

Auf Wunsch kann im Rahmen der Hausanschlusserstellung ein Leerrohr für Ihren Telekommunikationsanschluss mit verlegt werden. Hierzu benötigen wir die entsprechende Angabe im Antrag in unserem Kundenportal. Bei Sondernetzanschlüssen im Kundenantrag

Das Leerrohr verläuft von Ihrer Grundstücksgrenze und endet ca. 1 Meter vor Ihrem Haus. Da die Telekommunikationsleitungen durch das Leerrohr gelegt werden können, sind für den Telekommunikationsanschluss im Nachgang lediglich Punktaufgrabungen auf Ihrem Grundstück notwendig.

Preise

Was kostet ein Netzanschluss?

Die Preise für Standardnetzanschlüsse setzen sich aus einer Grundpauschale für den öffentlichen Straßenraum sowie eine Meterpauschale für die Leitungsverlegung auf Privatgrund zusammen. Wird ein Grundstück erstmalig angeschlossen, wird zu den Anschlusskosten noch ein Baukostenzuschuss (FAQ) für die Leistungsbereitstellung aus dem vorgelagerten Netz berechnet.

Netzanschlusspauschalen

Eine Übersicht zu den Kostenpauschalen bei Standardanschlüssen finden Sie in den Netzanschlusspauschalen (PDF). Ob Ihr Netzanschluss als Standardanschluss pauschal abgerechnet werden kann oder individuell kalkuliert werden muss, können Sie bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfragen.

Inbetriebsetzung/Montage der Messeinrichtung

Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sowie die Zählerstellung fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.

Welche Leistungen beinhaltet das Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH?

Das Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf umfasst

1. Tiefbauarbeiten (sofern erforderlich)

2. Materialien

3. Montage

4. Planung und Dokumentation

Dies entspricht den gesamten Kosten von der Anschlussplanung bis zur Verlegung bis in Ihr Haus.

Im Rahmen der Tiefbauarbeiten stellen wir die Oberfläche im üblichen Rahmen wieder her (Erde, Rasen, Platten o.ä.).

Die Entfernung von Hindernissen, Bepflanzungen oder betonierten Flächen führen wir nicht aus, diese müssen im Vorfeld entfernt werden.

Wer zahlt den Baukostenzuschuss und wie wird er berechnet?

Der Baukostenzuschuss wird fällig bei einem Erstanschluss eines Grundstücks an das Versorgungsnetz und bei Anschlussverstärkungen.

Die Berechnung des Baukostenzuschusses ist ein leistungsabhängiger Kostenanteil für die Bereitstellung Ihrer benötigten Leistung aus dem vorgelagerten Versorgungsnetz.

Gibt es Zuschüsse zum Netzanschluss?

Zuschüsse seitens der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH gibt es nicht.

Kann ich durch Eigenleistungen sparen, z.B. in dem ich die Erdarbeiten selbst mache?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Erdarbeiten auf privatem Grund zu übernehmen. Eigenleistungen werden in unserem Angebot berücksichtigt.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Tiefbauarbeiten nach den Vorgaben der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfolgen müssen. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt für bauseitigen Tiefbau sowie die Richtlinien der DIN4124.

Kann es teurer werden als im Angebot beschrieben?

Die Anschlusserstellung bieten wir Ihnen grundsätzlich zum Festpreis an. Unvorhersehbare Mehrkosten, (z. B. durch behördliche Auflagen, Aufnahme und Entsorgung von belasteten Böden, Hindernisse, Betonfundamenten) behalten wir uns vor zusätzlich zu berechnen.

Wann erhalte ich die Abrechnung?

Die Rechnungsstellung der Anschlusskosten erfolgt nach Anschlusserstellung.

Gegebenenfalls ist ebenfalls eine Anzahlung der Anschlusskosten zu leisten. Falls eine Anzahlung nötig ist, wird diese im Angebot entsprechend aufgeführt.

Sofern ein Baukostenzuschuss erforderlich ist, wird die bestellte Leistung unmittelbar nach Beauftragung vorgehalten. Daher erfolgt die Rechnungsstellung bereits nach Beauftragung.

Anschlussanfrage

Welche Unterlagen und Formulare muss ich einreichen?

Antrag

  • Den Antrag können Sie ganz einfach über unser Kundenportal erstellen*.
  • Bei Fragen können Sie uns gerne über die Nachrichtenfunktion im Kundenportal oder über die Kontaktdaten kontaktieren.

Leistungswerte

  • Angabe der Gesamtleistung in kW für Gas und Strom
  • benötigte Mengen für Wasser nach DIN1988-300 (Summendurchfluss Liter/Sekunde und Spitzendurchfluss Liter/Sekunde)

Pläne

  • amtlicher Lageplan (Maßstab 1:250)
  • Einen bemaßten Kellergrundriss mit Angabe des Hausanschlussraumes und mit Kennzeichnung der gewünschten Einführungsstelle, um die Lage und Größe des Hausanschlussraums prüfen zu können

Eine Übersicht dazu, welche Angaben und Aufgaben Ihr Architekt oder Installateur übernehmen kann, finden Sie hier (FAQ).

Vollmachten

  • Wir benötigen eine Vollmacht, wenn
    • Sie durch Dritte (z.B. eine Hausverwaltung) vertreten werden oder
    • in Vertretung einer Eigentümergemeinschaft unterzeichnen.

Welche Leistungswerte muss ich beim Antrag angeben?

Bei Neuanschluss Strom:

  • Gesamtleistung in kW
  • benötigte Netzanschlussdimension

Bei Anschlussänderung Strom:

  • aktuell vorhandener Netzanschluss und benötigte Netzanschlussdimension
  • Gesamtleistung in kW

Bei Gas:´

  • Gesamtleistung in kW

Bei Wasser:

  • Spitzendurchfluss Liter/Sekunde
  • Summendurchfluss Liter/Sekunde

Was ist ein Hausanschlussraum und welche Andorderungen muss er erfüllen?

Der Hausanschlussraum ist der Raum, in dem sich die Netzanschlüsse und Messeinrichtungen befinden.

  • Nach der DIN 18012 (Hausanschlussräume– Allgemeine Planungsgrundlagen) sind in Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten die Anschlussleitungen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung in einem Hausanschlussraum unterzubringen.
  • Die Größe des Hausanschlussraumes richtet sich nach den zu installierenden Anschlusseinrichtungen. Die Mindestgröße des Hausanschlussraums ist 2 Meter lang, 1,8 m breit und 2 Meter hoch.

Der Hausanschlussraum muss u. a. folgende Anforderungen erfüllen:

  • Raum liegt straßenseitig
  • Raum ist abschließbar
  • Raum ist frostfrei
  • kein Durchgangsraum
  • ist ausreichend beleuchtet
  • muss an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Leitungen geführt werden
  • Brandschutztüre von außen mit Schild „Hausanschlussraum“
  • Detaillierte Anforderungen und Sicherheitsvorschriften finden Sie in der DIN18012

Wenn Sie keinen Hausanschlussraum haben:

Ist kein Hausanschlussraum vorhanden, können die Netzanschlüsse auch direkt an der Grundstücksgrenze in Übergabebauwerken errichtet werden.

Muss ich in meinem Antrag einen Elektriker / Installateur angeben?

Neuanschlüssen

Ihr Installateur ist für die Leistungsbedarfsermittlung und den Aufbau der Hausinstallation verantwortlich. Wir bitten Sie um Angabe des Installateurs, damit für technische Rückfragen direkt mit ihm besprechen können.

Anschlussänderungen

Für eine Anschlussverstärkung benötigen wir die neuen Leistungsangaben Ihres Installationsbetriebes, der sich für die Daten durch Unterschrift und Stempel auf der Kundenanfrage verantwortlich zeigt.

Zählersetzung

Die Inbetriebsetzung und Zählerstellung kann nur durch ein ins Installateursverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen über das jeweilige Formular „Inbetriebsetzungsauftrag“ beauftragt werden.

Was muss ich als Hausverwaltung, Wohnungeigentümer- oder Erbengemeinschaft beachten?

Werden Sie (z. B. eine Eigentümergemeinschaft) durch Dritte (z. B. eine Hausverwaltung) vertreten, so benötigen wir eine Vollmacht hierüber von Ihnen.

Wann brauche ich die Zustimmung des Grundstückeigentümers?

Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn Sie einen Neuanschluss oder eine Netzanschlussänderung beantragen (§ 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Auf dem Formular muss der Grundstückseigentümer aufgeführt werden und ebenfalls wie Sie die Anfrage unterschreiben.

Zeitlicher Ablauf

Ab wann sollte ich meine Anschlussanfragen einreichen?

Reichen Sie Ihre Anfrage rechtzeitigbei uns ein. Die aktuellen Vorlaufzeiten finden Sie hier. Falls es offene Fragen hinsichtlich der Räumlichkeiten oder Ihres Leistungsbedarfs gibt, lässt sich dies frühzeitig am besten besprechen und klären.

Wann und wie bekomme ich ein Angebot und wie lange ist es gültig?

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten Sie zeitnah ein Angebot. Hier finden Sie unsere Vorlaufzeiten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Angebotserstellung in vielen Fällen aufgrund von unvollständigen oder unklaren Unterlagen verzögert. Um den Prozess zu beschleunigen, lesen Sie bitte auf jeden Fall unsere Informationen zur Beantragung eines Netzanschlusses.

Angebote sind grundsätzlich 3 Monate gültig.

Anschlussvoraussetzungen: Ab wann kann der Netzanschluss erstellt werden?

Ihr Netzanschluss kann erstellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Freie Trassen für die Verlegung

Die Leitungstrasse ist zu einer Seite mit mindestens 3 Metern, zur anderen Seite mit einem Meter frei, zzgl. einem Meter für den Graben.

Fertiggestellte Kanal- und Regenentwässerung

Bei einer späteren Verlegung von Abwasserleitungen können Anschlussleitungen beschädigt werden.

Abgebaute oder abgefangene Gerüste

Das Gerüst ist zum entsprechenden Termin vollständig abgebaut. Falls das Gerüst noch steht, ist eine Abfangung mit einem freien Arbeitsbereich von mindestens 3,5 Meter sowie einer Arbeitshöhe von 2,5 Meter vorhanden.

Fertiger Rohbau mit Treppe und Bedachung

Um die Anschlüsse erstellen zu können, muss das Gebäude, insbesondere der Anschlussraum trocken und gegen eindringendes Wasser z. B. Regen geschützt sein. Des Weiteren betreten wir den Keller mit schwerem Gerät, ein Zugang über eine Leiter reicht hierzu nicht aus.

Abschließbarer Hausanschlussraum

Vandalismus an den Anschlüssen ist gefährlich. Um die Installationen und Sie selbst gegen Manipulation zu schützen, muss der Hausanschlussraum trocken und abschließbar sein. Wenn das Gebäude bereits mit Fenstern und Türen verschlossen ist, muss der Hausanschlussraum nicht gesondert verschlossen werden.

Fertiggestellte Geländehöhe

Die Geländehöhe (Bodenoberfläche) ist fertiggestellt und wird nicht mehr verändert.

Haltestellen

Liegen Haltstellen im Umfeld der Maßnahme, müssen wir uns mit der Rheinbahn abstimmen und Genehmigungen einholen. Dies kann ggf. bis zu 6 Monaten dauern.

Eine Übersicht aller Voraussetzungen finden Sie in der Erklärung zur Baufreiheit.

Bei Verstärkungen oder Anschlüssen mit kundenseitigem Tiefbau müssen zudem weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

Übersichten dazu finden Sie hier:

Wozu muss ich eine Erklärung zur Baufreiheit einreichen?

Um die notwendigen Kapazitäten für die Erstellung Ihres Anschlusses verbindlich reservieren zu können, müssen wir wissen, ab wann auf Ihrer Baustelle die Voraussetzungen für die Anschlusserstellung vorliegen. Dies zeigen Sie uns mit der Erklärung der Baufreiheit (PDF) an.

Bei fehlender Baufreiheit muss Ihre Anschlusserstellung neu geplant werden. Dies führt zu erheblichen Zeitverzögerungen sowie ggf. auch zu Mehrkosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Sie sollten daher im Gespräch mit Ihrem Architekten auf eine verlässliche Aussage zu Baufreiheit bestehen.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Anschluss erhalte?

Unsere Vorlaufzeiten für die Erstellung eines Hausanschlusses finden Sie auf unserer Übersicht.

Bitte beachten Sie, dass je nach Situation vor Ort (z. B. im Bereich von Haltestellen) besondere Genehmigungen von uns bei der Stadt eingeholt werden müssen. In diesen Fällen kann sich die Anschlusserstellung verlängern.

Bitte beachten Sie, dass nach der Anschlusserstellung noch die Anschlüsse in Betrieb genommen und Zähler montiert werden müssen. Die Montage der Messeinrichtung ist gesondert zu beauftragen, siehe Informationen zur Montage der Messeinrichtung.

Wer kann mir den konkreten Bautermin sagen?

Etwa 4 Wochen vor der Ziel-Kalenderwoche findet in der Regel ein Ortstermin mit unserem Baubeauftragten statt. Nach diesem Termin wird das konkrete Datum für die Arbeiten festgelegt.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Bei weiteren Fragen rund um den Netzanschluss erreichen Sie uns per Mail oder telefonisch.

Neuanschluss, Änderungen, Trennungen, Bauwasser und Baustrom

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Netzanschluss, Anschlussänderungen, Trennungen sowie Bauwasser und Baustrom ist das Netzanschlussmanagement: