Zuteilungsverfahren für Kapazitäten größer 3,5 MVA

Ein neuer Vergaberahmen für große Lasten – verlässlich, fair, zukunftsgerichtet.

Überblick

In Düsseldorf verzeichnen wir, wie viele andere deutsche Großstädte, ein seit 2025 stark gestiegenes Anfrageaufkommen nach Netzanschlüssen mit sehr hohen Anschlussleistungen. Dabei handelt es sich um besonders leistungsintensive Projekte, zum Beispiel Rechenzentren oder große Energiespeicher. 

Als Netzbetreiber stellen wir sicher, dass der Netzbetrieb auch bei steigenden Anforderungen sicher, zuverlässig und zukunftsfähig bleibt. Für sehr große Anschlussleistungen in der Mittel- und Hochspannungsebene führen wir daher ein transparentes und diskriminierungsfreies Zuteilungsverfahren ein. 

Für wen gilt das Verfahren?

Das Verfahren gilt für sehr wenige Großprojekte mit außergewöhnlich hohen Leistungsanforderungen über 3,5 MVA: Dazu zählen zum Beispiel große Industrieanlagen, Rechenzentren oder vergleichbare Großverbraucher. Diese Anfragen stellen besondere Anforderungen an das Stromnetz und die Netzplanung.

Wichtig: Für 97 Prozent der Unternehmen und Privathaushalte ändert sich nichts. Knapp drei Prozent aller Unternehmen fallen unter dieses Verfahren. 

Betroffen vom Zuteilungsverfahren (Anschlüsse größer 3,5 MVA):NICHT betroffen vom Zuteilungsverfahren (Anschlüsse kleiner 3,5 MVA):
neue Netzanschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf von mehr als 3,5 MVA Alle neuen Niederspannungsanschlüsse insbesondere für Haushalte
Anfragen zur Netzanschlusserweiterung auf einen Gesamtleistungsbedarf von mehr als 3,5 MVA. Erweiterungen bestehender Niederspannungsanschlüsse für bspw. Wärmepumpen, Wallboxen, etc.
Alle größeren Anschlüsse insbesondere in der Mittelspannung für bspw. Gewerbe bis zu einer maximalen Gesamtleistung von 3,5 MVA

Warum ein Zuteilungsverfahren notwendig ist

Der Ausbau von Stromnetzen im urbanen Raum ist technisch komplex, genehmigungsintensiv und langfristig angelegt. Gleichzeitig gibt es einen starken Zuwachs an Großprojekten mit sehr hohen Leistungsbedarfen in kurzen Zeiträumen.

Der Netzausbau kann daher nicht im gleichen Tempo erfolgen wie neue Anschlussanfragen eingehen.
Um dennoch Planungssicherheit zu ermöglichen, ist ein standardisiertes Verfahren erforderlich.

Ziel des Zuteilungsverfahrens

Mit dem Zuteilungsverfahren stellen wir sicher, dass:

  • die Verteilung vorhandener Kapazitäten fair und diskriminierungsfrei erfolgt

  • alle Anschlussanfragen über 3,5 MVA gleichbehandelt werden

  • Kunden frühzeitig Planungssicherheit erhalten

  • die Versorgungssicherheit im Düsseldorfer Stromnetz jederzeit gewährleistet bleibt.

Wie funktioniert das Zuteilungsverfahren?

Das Zuteilungsverfahren befindet sich derzeit in Erarbeitung. Dabei orientieren wir uns an bereits eingeführten Verfahren anderer Netzbetreiber, um einen möglichen Branchenstandard abzubilden. Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf über 3,5 MVA werden künftig gebündelt und zu einem zuvor kommunizierten Stichtag strukturiert geprüft. Vorhandene Netzkapazitäten werden zuvor berechnet und auf die Anfragenden aufgeteilt und kommuniziert. Aufgrund der individuellen Netzsituation sind pauschale Aussagen zu Kosten oder Realisierungszeiten nicht möglich. Jeder Standort wird gesondert geprüft und bewertet. 

Zeitlicher Rahmen 

Die Einführung des Zuteilungsverfahrens ist aktuell für das 2. Halbjahr 2026 vorgesehen. Über konkrete Fristen, erforderliche Unterlagen und den genauen Ablauf informieren wir auf dieser Seite.  

Netzausbau in Düsseldorf 

Der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur in Düsseldorf erfolgt kontinuierlich und mit hoher Intensität. Wir erweitern und ertüchtigen unser Hoch‑, Mittel‑ und Niederspannungsnetz bedarfsgerecht. Bis Mitte der 2030er Jahre planen wir, die Netzkapazität für Düsseldorf nahezu zu verdoppeln. Dazu befinden wir uns bereits in intensiven Abstimmungen mit dem vorgelagerten Netzbetreiber sowie der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Versorgungssicherheit hat für uns oberste Priorität. Sie ist Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung, Klimaschutz und eine verlässliche Energieversorgung in Düsseldorf.

Weitere Informationen finden Sie unter Netzanschluss

Ablauf des Zuteilungsverfahrens:

1

Kapazitätsermittlung

Die im Düsseldorfer Stromnetz verfügbaren Anschlusskapazitäten für große Leistungen werden regelmäßig ermittelt. Sie bilden die Grundlage für das jeweilige Zuteilungsverfahren.

2

Verfahrensteilnahme / verbindliche Anfrage

Unternehmen mit einem Anschlussbedarf über 3,5 MVA reichen eine verbindliche Netzanschlussanfrage über das Netzanschlussportal ein. Nur vollständig eingereichte Anfragen können am Verfahren teilnehmen.

3

Prüfung der Anfragen und Zuteilung

Alle fristgerecht eingereichten Anfragen werden gleichzeitig und nach einheitlichen Kriterien geprüft. Die verfügbare Kapazität wird im Rahmen des Verfahrens diskriminierungsfrei zugeteilt.

4

Anschlusskonzept und Angebot

Auf Basis der zugeteilten Leistung erstellt die Netzgesellschaft Düsseldorf für jedes Projekt ein individuelles Anschlusskonzept. Anschließend erhalten die Antragsstellenden ein konkretes Netzanschlussangebot, das die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abbildet.

5

Prüfung und Annahme des Anschlussangebots

Das Netzanschlussangebot wird durch das Unternehmen geprüft. Bei Annahme innerhalb der vorgesehenen Frist bildet es die Grundlage für die weitere Umsetzung des Netzanschlusses.

Fragen und Antworten

Das Leistungsvergabeverfahren (Repartierungsverfahren) ist ein standardisiertes Verfahren zur transparenten und diskriminierungsfreien Vergabe begrenzter Netzanschlusskapazitäten für Anschlussleistungen über 3,5 Megavoltampere.

Bei begrenzten Kapazitäten würde eine Vergabe nach Reihenfolge des Antragseingangs einzelne Antragstellende bevorzugen. Das Leistungsvergabeverfahren stellt sicher, dass alle Anfragen gleichbehandelt werden.  

Nein. Das Verfahren gilt ausschließlich für Anschlussanfragen und Leistungserhöhungen mit einer Gesamtanschlussleistung von mehr als 3,5 MVA je Grundstück. Auch Wallboxen (siehe Tabelle oben) sind nicht betroffen.

Die verfügbare Netzanschlussleistung wird jährlich spätestens zum 01. September auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Ja. Wenn im jeweiligen Vergabezeitraum keine freien Netzanschlusskapazitäten für derartige große Leistungsanfragen zur Verfügung stehen, wird dies veröffentlicht. In diesem Fall kann keine Netzanschlussleistung für größer als 3,5 MVA zugeteilt werden.

Ja. Anschlussanträge können weiterhin über das Netzanschlussportal eingereicht werden und helfen uns Bedarfe frühzeitig zu erkennen und in die langfristige Entwicklung des Stromnetzes einbinden zu können. Eine Berücksichtigung des Netzantrags erfolgt jedoch erst in einem zukünftigen Vergabezeitraum, sofern Netzanschlusskapazitäten verfügbar sind. Um den Eingang eines vollständigen Antrags sicherzustellen, sollte ein Abgleich des eigenen Antrags mit den zum Start der Antragsphase (01. September) auf unserer Homepage veröffentlichen Anforderungen erfolgen.

Anträge, die in dem aktuellen Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können, werden im Kundenportal auf den Status „Nachbearbeitung” gestellt. Wenn im folgenden Jahr weiterhin Interesse am Anschluss besteht, muss der Antrag auf den Status „Aktiv" gestellt werden und die benötigten Unterlagen sind ggf. zu aktualisieren. Der Antrag wird dann als Neuantrag berücksichtigt.

Offene und zukünftige Anschlussanträge werden gleichbehandelt und nach den geltenden Regelungen des aktuellen Leistungsvergabeverfahrens berücksichtigt.

Alle relevanten Bekanntmachungen, Fristen, Teilnahmebedingungen und Dokumente veröffentlicht die Netzgesellschaft Düsseldorf auf dieser Seite.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.