Steckerfertige Erzeugungsanlagen
Steckfertigen Erzeugungsanlagen nur noch im Marktstammdatenregister anmelden
Das Solarpaket I der Bundesregierung entbürokratisiert die Installation insbesondere von steckerfertigen EEG-Anlagen. Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden, eine Meldung bei der Netzgesellschaft Düsseldorf ist nicht mehr notwendig.
Die installierte Anlage darf ab Registrierung im Marktstammdatenregister auch ohne Zählerwechsel in Betrieb genommen werden. Sollte ein Zählerwechsel notwendig sein, wird sich Ihr Messstellenbetreiber zu diesem Zweck bei Ihnen melden.