Solaranlage im Sonnenuntergang

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Durchführung von PV-Anlagenchecks gemäß § 12 EnWG

Die Energiewende erfordert eine sichere und zuverlässige Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen.
Daher führt die Netzgesellschaft Düsseldorf im Zeitraum vom 09.09.2026 bis 22.09.2026 Steuerungstests an Photovoltaikanlagen im Netzgebiet durch.

Die Prüfungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen des § 12 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dienen der Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zur Steuerung von Erzeugungsanlagen.
Die Durchführung und Dokumentation dieser Prüfungen ist Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben für Netzbetreiber.

Im Zuge der Anlagenchecks kann es kurzzeitig zu einer Reduzierung der Einspeiseleistung oder zur Auslösung von Steuerungsvorgängen kommen.
Die Maßnahmen werden so durchgeführt, dass Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb auf das notwendige Maß beschränkt werden.

Eine vorherige individuelle Information der betroffenen Anlagenbetreiber erfolgt nicht.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier: Zielsetzung des § 12 EnWG

Bei Fragen zu den Anlagenchecks steht Ihnen unser Kundenservice info@netz-duesseldorf.de gerne zur Verfügung.

Erhöhte Vergütungssätze bei „Volleinspeisung“

Wir weisen darauf hin, dass Anlagenbetreiber für PV-Anlagen mit einem Messkonzept „Volleinspeisung“ für eine Inanspruchnahme der erhöhten Vergütung gemäß § 48 Abs. 2a EEG 2023 bestimmte Voraussetzungen, insb. Mitteilungspflichten, erfüllen müssen.

Die Angabe/Auswahl eines Messkonzeptes „Volleinspeisung“ reicht hierfür nicht aus. Es ist eine Vorfestlegung in Textform für jeweils ein ganzes Kalenderjahr erforderlich. Bei Nichteinhaltung einer solchen Vorfestlegung, insb. bei einer Umstellung des Messkonzeptes innerhalb des betreffenden Kalenderjahres, werden Sanktionen gemäß § 52 EEG fällig. Auch vor diesem Hintergrund gehen wir ohne entsprechende Mitteilung davon aus, dass die erhöhte Vergütung gemäß § 48 Abs. 2a EEG 2023 vom Anlagenbetreiber nicht in Anspruch genommen wird.

Anlagenbetreibern wird empfohlen, sich diesbezüglich bereits deutlich vor Inbetriebnahme über die gesetzlichen Regelungen zu informieren und ggf. mit ihrem Anlagenerrichter bzw. Energieberater auszutauschen, um gesetzliche Fristen einzuhalten.


Marktstammdatenregister - neue gesetzliche Meldepflichten für Betreiber von energiewirtschaftlichen Anlagen

Anhand des nachfolgenden Informationsschreibens der Bundesnetzagentur informieren wir Sie über die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR).

Für etwaige Fragen zur Registrierungspflicht sind auf dem Informationsschreiben weiterführende Links sowie Kontaktdaten enthalten.

Informationsschreiben (PDF-Datei)


Planung und Errichtung EEG-Anlage

Planen Sie die Errichtung einer EEG-Anlage oder benötigen Sie Informationen zum Aufbau und zur Wirtschaftlichkeit von EEG-Anlagen im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH? Dann können Sie sich z. B. wenden an:

E-Mail: energieberatung@swd-ag.de
Tel.: (0211) 821 2121


Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Die vorliegenden Ausführungen dienen lediglich der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.