Zähler entfernen
Der im Haus installierte Zähler erfasst den Verbrauch und bildet die Grundlage für die Abrechnung. Die Netzgesellschaft Düsseldorf (NGD) ist als Messstellenbetreiber Eigentümer des Zählers*.
Der Ausbau (Demontage) von Strom-, Gas- oder Wasserzählern erfolgt nach Beauftragung durch die NGD oder einen von ihr beauftragten Dienstleister.
Sollte ein Ausbau notwendig sein, muss der Hauseigentümer den folgenden Online-Antrag bei der NGD stellen. Nach Prüfung des Antrags durch die NGD wird ein Termin für den Ausbau des Zählers vereinbart. Anschließend informiert die NGD den Lieferanten (Versorger) über den Ausbau, damit dieser die Schlussrechnung erstellen kann.
Aus abrechnungstechnischen Gründen und zu Ihrer Sicherheit ist eine eigenständige Entfernung von Zählern nicht gestattet.
*Wenn Sie für die Medien Strom oder Gas einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber gewählt haben, ist dieser für die Messstelle und das jeweilige Messgerät verantwortlich.