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Sperrung | Wiederinbetriebnahme einer Gasinstallationsanlage

Sperrung des Gaszählers- und jetzt?

Finden Sie an einem Gaszähler die Karte „Zähler ist gesperrt und plombiert" vor, wurde die Versorgung im Auftrag des Gaslieferanten gesperrt.Zusätzlich wurde eine Benachrichtigung für den betroffenen Haushalt hinterlassen. Mit einem gesperrten Zähler ist es nicht möglich, die angeschlossenen Gasgeräte zu betreiben.

Die Sperrung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgt sein, z. B. weil die Wohnung derzeit leer steht oder eine Rechnung nicht bezahlt wurde.

Um wieder Gas nutzen zu können, muss ein Vertrag mit einem Gaslieferanten bestehen oder die offene Forderung ausgeglichen sein. Der Kunde muss dann ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) mit der Prüfung und Wiederinbetriebnahme beauftragen. Das VIU kontrolliert, ob die Gasleitungen gebrauchsfähig (Gebrauchsfähigkeitsprüfung*) sind und die angeschlossenen Geräte ordnungsgemäß funktionieren. Werden keine Mängel festgestellt, hebt das VIU die Sperre auf und stellt die Gasversorgung wieder her.


Wichtig für Sie als Vertragsinstallationsunternehmen:

Nur wenn die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH die Sperrung aufhebt und die Kennzeichnung „Wiederinbetriebnahme einer Gasinstallationsanlage" für Sie an der gesperrten Armatur hinterlassen hat, können Sie mit der Arbeit beginnen.

Ist die Anlage in Ordnung und Sie haben den Gaszähler entsperrt, senden Sie die Postkarte „Wiederinbetriebnahme einer Gasinstallationsanlage" an die angegebene Adresse.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:


Wichtig für Sie als Kunden:

Erst wenn ein Lieferbeginn (Einzug) von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH bestätigt wurde (Sie benötigen also eine Anmeldung bei einem Gaslieferanten Ihrer Wahl) oder Sie die offene Forderung und die angefallenen Sperr- und Öffnungskosten bezahlt haben, können Sie das VIU mit der Prüfung und Inbetriebnahme beauftragen.

Die Kosten für die Beauftragung des VIU haben Sie zu tragen. Bitte informieren Sie auch Ihren Vermieter und Hauseigentümer.

Die Überprüfung der Gasinstallation dient Ihrer eigenen Sicherheit. Sobald die Prüfung und Inbetriebnahme erfolgreich durch das VIU durchgeführt ist, können Sie das Gas wieder nutzen.

* Technische Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI 2018 / Arbeitsblatt G600, insbesondere Punkt 5.7.2.6).


Wichtige Informationen: Wiederinbetriebnahme der Gasinstallation nach Sperrung