
Kraft-Wärme-Kopplung
Aktuelle Informationen zu KWK-Anlagen
Aktuelle Informationen zur Abschmelzung vermiedener Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur hat eine Festlegung zur künftigen Behandlung vermiedener Netzentgelte für dezentrale Erzeugungsanlagen veröffentlicht. Betroffen sein können insbesondere Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, die bislang vermiedene Netzentgelte erhalten haben.
Nach der Festlegung werden die vermiedenen Netzentgelte in den Jahren 2026 bis 2028 stufenweise reduziert. Ab dem Jahr 2029 sollen diese vollständig entfallen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur - Methodenfestlegung zu vermiedenen Netzentgelten
Ergänzende Informationen zum Thema finden Sie außerdem in folgendem Beitrag:
Vermiedene Netzentgelte: BNetzA stellt neue Regeln vor
(Stand 20.07.2026)
Eigenversorgung und EEG-Umlage
Folgende Ausführungen gelten allein für Stromerzeugungsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2022:
Gemäß § 61 EEG ist die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH berechtigt und verpflichtet, von Letztverbrauchern die EEG-Umlage für die Eigenversorgung zu verlangen.
Um eine ordnungsgemäße Erhebung und Abwicklung der EEG-Umlage auf selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom sicherzustellen, ist der Eigenversorger gemäß §74a EEG selbst zur aktiven Mitwirkung verpflichtet.
Konkret benötigt die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH für alle Nicht-EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung >1kW und einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2022 unverzüglich nach Inbetriebnahme der Stromerzeugungseinheit eine Selbstauskunft zur EEG-Umlagepflicht.
Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt etwas an der jeweiligen Anlagen- oder Nutzerkonstellation verändern, wodurch sich Änderungen bei den auf der Selbstauskunft enthaltenen und gemeldeten Positionen ergeben, wird eine neue Selbstauskunft zur EEG-Umlagepflicht benötigt.
Formulare Selbstauskunft:
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular an:
eeg-umlage@netz-duesseldorf.de
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung
KWK-Meldung zur Abrechnung der Umlage
Letztverbraucher, deren eigener Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, sind verpflichtet dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des Folgejahres den bezogenen und selbstverbrauchten Strom zu melden. Nur dann können sie die Vergünstigung nach § 26 Abs. 2 KWK-G a.F. in Anspruch nehmen.
Damit das so einfach wie möglich für Sie abläuft, stellen wir Ihnen gern ein vorgefertigtes Formular zur Verfügung, das Sie ausgefüllt – und rechtzeitig – nur noch an bilanzierung-eeg@netz-duesseldorf.de senden müssen.
Marktstammdatenregister - neue gesetzliche Meldepflichten für Betreiber von energiewirtschaftlichen Anlagen
Anhand des nachfolgenden Informationsschreibens der Bundesnetzagentur informieren wir Sie über die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR).
Für etwaige Fragen zur Registrierungspflicht sind auf dem Informationsschreiben weiterführende Links sowie Kontaktdaten enthalten.
Kontakt zur Planung und Errichtung KWK-Anlage
Sie interessieren sich für eine KWK-Anlage? Oder Sie benötigen weitere Informationen zu Aufbau und Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen im Netzgebiet der NGD? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

