Veröffentlichungspflichten
Veröffentlichung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§ 19 Abs. 1 EnWG - technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
Gemäß § 49 EnWG gilt das DVGW-Regelwerk.
Niederdruck/Mitteldruck
Geltende technische Mindestanforderungen sind die DVGW-Arbeitsblätter bzw. die DIN-Norm:
- G 459-1 Gas Hausanschlüsse
- G 459-2 Gasdruckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in der Anschlussleistung
- G 281 Odoriermittel
- DIN 18012 Haus-Anschlusseinrichtungen- Allgemeine Planungsgrundlagen
Hochdruck
Es gelten folgende technische Mindestanforderungen:
- DVGW-Gasinformation 10 Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung
- Verordnung über Gashochdruckleitungen GasHDrLtgV
§ 23c Abs. 4 EnWG - Strukturmerkmale
§ 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG - Gasbeschaffenheit
§ 23c Abs. 6 Nr. 2 EnWG - Regeln für Netzanschluss
§ 23c Abs. 6 Nr. 3 EnWG - Standardlastprofile
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH verwendet für die Abwicklung der Mengenbilanzierung von Letztverbrauchern ohne registrierende Leistungsmessung das synthetische Lastprofilverfahren.
Die laut BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden, Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" (Punkt 5.4.2 mit Stand 22.03.2024) zu veröffentlichenden verfahrensspezifischen Parameter des SLP-Verfahrens können Sie der entsprechenden Excel-Datei entnehmen:
§ 23c Abs. 6 Nr. 4 EnWG - Gasnetzkarte mit Gemeindegebieten
Veröffentlichungen nach der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
§ 13 Abs. 2 GasNEV - Netzentgelte für unterjährige Verträge
Die Entgeltregelungen, die in den Preisblättern der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH enthalten sind, beziehen sich auf den Standardfall für den Transport über ein komplettes Jahr. Netzentgelte für unterbrechbare Verträge oder unterjährige Laufzeiten nach Einzelfall.